Nebenkostenprivileg vor dem Aus Kabel-TV-Gebühren Mietern aufzubrummen, ist bald Geschichte
07.12.2023, 06:47 Uhr Artikel anhören
Mieter sollen künftig nur noch für die Dienste bezahlen, die sie auch tatsächlich nutzen. Klingt erst mal gut.
(Foto: imago images/Schöning)
Der eine oder andere Mieter ist vielleicht schon darüber gestolpert, dass der Vermieter ihm einen Breitband-Kabelanschluss - auch ungenutzt - pauschal in Rechnung stellen darf. Doch damit ist bald Schluss. Ferngesehen werden darf natürlich weiterhin.
Der Deutschen liebstes Hobby? In die Röhre gucken oder genauer: Fernsehen schauen. Zumindest wenn man der Statistik glauben darf, verbringen die Menschen aller Altersgruppen ab drei Jahren durchschnittlich so um die 195 Minuten täglich vor dem Bildschirm. Und warum auch nicht, schließlich machen die bewegten Bilder das Leben bunter, sorgen für Unterhaltung und Information. Oder anders ausgedrückt, was nützt das viele Leiden, wenn man sich nicht auch vergnügt?
Die Fernsehnutzung verschiebt sich zwar immer mehr vom Linearen ins Digitale. Doch unterm Strich kann festgehalten werden: Fernsehen geht immer.

(Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
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Nachdem das geklärt ist, nun zu den Kosten. Da fällt einem natürlich zunächst der opulente Rundfunkbeitrag ein, mit dem die öffentlich-rechtlichen Sender den Zuschauer zur Kasse bitten. Derart werden für jeden Haushalt 18,36 Euro im Monat fällig, ganz egal, ob die entsprechenden Programme überhaupt genutzt werden. Privatrechtliche TV-Sender sind hingegen kostenlos und finanzieren ihr Angebot aus Werbeeinnahmen. Oder bieten dem Nutzer gegen kleines Geld einen Streamingdienst an. Beim deutschen Marktführer RTL+ etwa kann jeder selbst entscheiden, ob ihm der bunte Strauß an Serien, Reality, Live-Sport, Filmen, Musik, Hörbüchern und Podcasts die paar Euro wert sind.
Nebenkostenprivileg bald passé
Da ist umso erfreulicher, dass das Geld dafür bei über 10 Millionen Mietern bald an anderer Stelle eingespart werden kann. Denn der eine oder andere Mieter, der sich die Mühe gemacht hat, seine Betriebskostenabrechnung zu prüfen, ist vielleicht schon darüber gestolpert, dass der Vermieter ihm einen Breitband-Kabelanschluss - auch ungenutzt - pauschal in Rechnung stellen darf.
Denn Hauseigentümer und Hausverwaltungen haben in der Vergangenheit oft sogenannte Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein sogenanntes Sammelinkasso. Derart bezahlen einzelne Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung. Diese leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern kann auch auf Internet- und Telefonanschlüsse angewendet werden. Wer es ganz genau wissen möchte, findet unter Paragraf 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung die entsprechende gesetzliche Regelung.
Doch damit ist bald Schluss, denn das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt im Juli 2024 endgültig weg. Dadurch dürfen Vermieter die Gebühren des Kabelfernsehens als Nebenkosten mit ihren Mietern nicht mehr abrechnen.
TV-Empfang frei wählbar
Das entsprechende Gesetz gilt eigentlich bereits seit Ende 2021 bei Neuabschluss eines Mietvertrages. Bei bestehenden Verträgen gibt es aber noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024. Ab dann können alle Mieter ihren TV-Empfang frei wählen. Möchte der Mieter also in Zukunft kein Kabel-TV und stattdessen über das Internet, Satellit oder Antenne ntv schauen, dann bleibt der Vermieter in Zukunft auf den Kosten für den Kabelanschluss sitzen.
Freiwillig per Kabel ferngesehen werden darf natürlich weiterhin. Und nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch günstig. Demnach dürfte sich der Kabelanschluss für den entsprechenden Einzelnutzervertrag um maximal 2 bis 3 Euro auf circa 8 bis 10 Euro pro Monat verteuern.
Quelle: ntv.de