Knieverschleiß bei Fußballprofis Kaputter Meniskus ist Berufskrankheit
13.11.2013, 16:26 UhrEgal, ob in der Bundesliga oder in der C-Jugend: Wer viel auf dem Platz steht, trägt ein hohes Risiko für Knieverletzungen. Trotzdem weigert sich die Berufsgenossenschaft, den Meniskusschaden eines Drittligaspielers als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Fußball gilt wie Tennis oder Skifahren nicht gerade als knieschonender Sport.
(Foto: picture alliance / dpa)
Profifußballer können damit rechnen, dass ein Meniskusschaden als Berufskrankheit entschädigt wir d. Bei Spielern der ersten bis vierten Liga sei von einer überdurchschnittlich hohen Belastung der Kniegelenke auszugehen, befand das hessische Landessozialgericht. Dabei sei es unerheblich, ob das Knie womöglich schon durch jahrelanges Fußballtraining vorgeschädigt sei (Az.: L 9 U 214/09).
Im konkreten Fall klagte ein 1977 geborener Lizenzspieler. Er trainierte seit seinem sechsten Lebensjahr und war zuletzt in der dritten Liga aktiv. Nach mehreren Jahren als Profi meldete er der Berufsgenossenschaft einen Meniskusschaden. Doch die verweigerte die Anerkennung als Berufskrankheit. Der Schaden sei nicht zwangsläufig auf die berufliche Tätigkeit des Fußballspielers zurückzuführen, sondern hätte vielleicht auch andere Ursachen. Schließlich habe keine ausreichende Belastungsintensität vorgelegen.
Das Landessozialgericht sah das anders: Spieler der dritten und vierten Liga trainierten, so wie die Profis der höheren Klassen, fast täglich. Aufgrund der geringeren technischen Fertigkeiten, der schlechteren Trainingsbedingungen sowie der stärker kampf- und körperbetonten Spielweise könne die Kniebelastung sogar höher sein. Da reiche dann auch eine dreijährige Berufsdauer aus, um eine Meniskuserkrankung auf die sportliche Betätigung zurückzuführen. Der Meniskusschaden wird somit wie ein Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt.
Quelle: ntv.de, ino/dpa