Trotz GesetzesänderungKein Ende für den Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen

Kommando zurück beim Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen: Trotz Gesetzesänderungen bleibt der Widerrufsjoker für Altverträge erhalten. Denn das Gesetz gilt nicht rückwirkend.
Totgesagte leben manchmal länger. Das gilt auch für den Widerruf von Versicherungsverträgen. Viele Experten waren davon ausgegangen, dass eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den sogenannten Widerrufsjoker für Lebens- und Rentenversicherungen endgültig begräbt. Dieser ermöglicht es Versicherten seit Jahren, bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder anderen Formfehlern ihre Verträge auch Jahre nach Abschluss noch zu widerrufen und rückabzuwickeln.
In einer Änderung des VVG, die am 19. Juni 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber eine neue zeitliche Grenze für den Widerruf beschlossen. Wer fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat in der Regel kein "ewiges" Widerrufsrecht mehr. Vielmehr erlischt dieses spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Abschluss der Versicherung.
Keine Rückwirkung des Gesetzes
Doch anders als befürchtet, gilt diese Regelung nicht für Altverträge, die vor Juni 2026 abgeschlossen worden sind. Denn in der endgültigen Fassung des Gesetzes fehlt eine Klausel, die eine Rückwirkung entfaltet. Deswegen sind sich Experten inzwischen weitgehend einig: Für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, darunter auch Basisrenten, bleibt das ewige Widerrufsrecht bei Formfehlern erhalten, wenn der Vertrag vor Inkrafttreten des Gesetzes am 19. Juni 2026 geschlossen wurde.
Der entscheidende Unterschied wird deutlich, wenn man die aktuelle Gesetzesänderung vergleicht mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie aus dem Jahr 2016. Damals galt es, den Widerrufsjoker für Immobilienkredite aus der Welt zu schaffen, den zahlreiche Kreditnehmer dazu genutzt hatten, um in günstigere Baufinanzierungen zu wechseln. In der damaligen Regelung hatte der Gesetzgeber ausdrücklich eine sogenannte Übergangsvorschrift beschlossen, die regelt, wie mit Altverträgen zu verfahren ist. Sie besagte ausdrücklich, dass auch für bereits bestehende Kredite das Widerrufsrecht erlischt.
Übergangsvorschrift fehlt
Eine solche Übergangsvorschrift fehlt nun bei der Neuregelung für Versicherungen. Daraus ergibt sich nach Ansicht der Experten, dass das Gesetz nur auf Verträge anzuwenden ist, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu abgeschlossen werden. Weiterhin grundsätzlich möglich bleibt der Widerruf somit für Lebensversicherungen ab 1991 und für Basisrenten ab 2005.
Die spannende Frage für Besitzer dieser Versicherungen lautet nun: Weist mein Vertrag solche Fehler auf, die ihn widerrufbar machen? Gerade bei einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist diese Frage entscheidend, weil eine Auszahlung durch Kündigung nicht vorgesehen ist und der Verbraucher somit nur durch einen erfolgreichen Widerruf vorzeitig an sein Geld kommt, falls er den Vertrag nicht mehr haben möchte.
Versicherung individuell prüfen lassen
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Eine Versicherung, die widerrufen werden soll, sollte vorher individuell von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Erst dadurch kann festgestellt werden, ob sie angreifbar ist. Zudem wird ein erfahrener Anwalt sagen können, mit wie viel Widerstand vonseiten der Versicherung bei der Umsetzung des Widerrufs gerechnet werden muss.
Nach unserer Erfahrung gibt es dabei eine erhebliche Bandbreite. Während einige Versicherer außergerichtlich zu einer Rückabwicklung des Vertrags bereit sind, führt bei anderen der Weg nur über ein Gerichtsverfahren. Das klingt zwar langwierig und teuer - allerdings gibt es Prozessfinanzierungen, die solche Verfahren begleiten und vorfinanzieren, ohne dass der Verbraucher ein Kostenrisiko eingehen muss.
Wer eine Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Basisrente besitzt und wissen möchte, ob ein Widerruf noch möglich ist, sollte daher zunächst seine Vertragsunterlagen prüfen lassen. Eine solche Ersteinschätzung ist beispielsweise über die Interessengemeinschaft Widerruf möglich. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Verbraucher erfahren dabei, ob ihr Vertrag grundsätzlich für einen Widerruf infrage kommt und welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.
Über den Autor: Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Sie hilft bei der Durchsetzung von Verbraucherrecht in Finanzfragen und wird dabei von spezialisierten Anwälten unterstützt.