Fehlverhalten außer Dienst Kein Entlassungsgrund
11.01.2007, 15:50 UhrWenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit schweres Fehlverhalten an den Tag legt, ist das kein Entlassungsgrund. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Aktenzeichen 7 Ca 1074/05).
Die Richter gaben der Klage eines Einkäufers gegen ein Versandhaus statt und erklärten die fristlose Kündigung für nichtig. Die Vorgesetzten hatten dem langjährigen Mitarbeiter vorgeworfen, während einer Dienstreise nach Feierabend die Auszubildende eines Kundenunternehmens in einer Bar massiv sexuell belästigt zu haben.
Laut Urteil versäumte das Versandhaus allerdings den Nachweis über mögliche betriebliche Auswirkungen dieses Fehlverhaltens. Allein ein solches aber dürfe nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, auch wenn es noch so schwerwiegend und verwerflich sei, so das Gericht.
Quelle: ntv.de