Ratgeber

Katze als Geldfresser Kein Ersatz für Banknote

Die Deutsche Bundesbank hat sich geweigert, eine angeblich von einer Katze angefressene Banknote auszutauschen, und bekam vom Verwaltungsgericht Frankfurt Recht. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" in ihrer jüngsten Ausgabe. Nach Meinung des Gerichts galt auch in diesem Fall der Grundsatz, dass entweder mindestens 50 Prozent des Geldscheins noch vorhanden sein müssen oder der Betroffene nachweisen kann, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden (Az.: 1 K 2838/08.F).

Herkömmliches Luxusfutter wäre dann wohl deutlich billiger gewesen.

Herkömmliches Luxusfutter wäre dann wohl deutlich billiger gewesen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

 

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Mannes ab. Er hatte einer Filiale der Bundesbank Teile eines 500 Euro Geldscheins vorgelegt und behauptet, den Rest habe seine Katze gefressen. Die Bundesbank wurde misstrauisch als sie feststellte, dass die vorgelegten Teile von verschiedenen Geldnoten stammten und lehnte einen Austausch ab. Das Verwaltungsgericht teilte dieses Misstrauen und befand, dem Kläger sei nicht der erforderliche Nachweis des Verlustes der 500 Euro Banknote gelungen. Auch die "Katzengeschichte" überzeugte die Richter nicht. Sie meinten sachkundig, in diesem Fall müssten die unverdaulichen Reste noch in den Exkrementen des Tieres vorhanden gewesen sein.

Quelle: ntv.de, dpa

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