Ratgeber

Keine Hoffnung auf Rückkehr Kein Kindergeld nach Entführung

Die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen sind im Haager Übereinkommen geregelt.

Die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen sind im Haager Übereinkommen geregelt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Von den meisten Kindesentführungen bekommt die Öffentlichkeit kaum etwas mit: dann nämlich, wenn gemeinsame Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland mitgenommen werden. Auch wenn Väter und Mütter noch jahrelang auf die Rückkehr hoffen - Kindergeld gibt es dann nicht mehr.

Jahr für Jahr werden mehrere hundert Kinder aus Deutschland ins Ausland entführt. Nicht von Fremden, sondern von ihren eigenen Eltern. Zu solche sogenannten "Kindesmitnahmen" kommt es vor allem, wenn binationale Beziehungen scheitern. Ein Elternteil setzt sich ins Ausland ab und nimmt die Kinder einfach mit. Jetzt hat das Hessische Finanzgericht entschieden: Ist das Kind weg, gibt es auch kein Kindergeld mehr. Jedenfalls dann, wenn das Kind außerhalb Europas lebt und die Entführung länger als sechs Monate zurückliegt (Az. 3 K 1724/10).

Geklagt hatte eine Mutter, deren drei Kinder im Jahre 2002 vom Kindesvater ins außereuropäische Ausland entführt wurden. Die Familienkasse zahlte ab 2003 kein Kindergeld mehr. 2008 beantragte die Kindesmutter erneut die Festsetzung von Kindergeld für die immer noch nicht zurückgekehrten Kinder. Sie hätten vor der Entführung ihren festen Wohnsitz in ihrem Haushalt gehabt.

Sie sei auch als Hauptbezugsperson für sämtliche Belange der Kinder zuständig gewesen und halte in ihrem großen Haus im Inland immer noch Zimmer für den Fall der nicht ausgeschlossenen Rückkehr der Kinder vor.

Die Familienkasse lehnte ab. Nach einem achtjährigen Auslandsaufenthalt der mittlerweile 9, 15 und 18 Jahre alten Kinder sei von der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland auszugehen. Das Hessische Finanzgericht sah das auch so. Bei einer Entführung über mehrere Jahre sei der Auslandsaufenthalt nicht mehr nur als vorübergehend einzustufen. Deshalb stehe der Mutter auch kein Kindergeld mehr zu.  

Quelle: ntv.de, ino

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