Ratgeber

Durchgezogene Linie überfahren Kein Schadensersatz fällig

Wer mit dem Auto eine durchgezogene Linie überfährt, setzt bei einem Zusammenstoß mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufs Spiel.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Autofahrers gegen einen Motorrollerfahrer zurück (Az: 32 C 3236/08-48). Der Autofahrer hatte vor einer stark befahrenen Kreuzung die Spuren gewechselt, obwohl die Markierungslinie durchgezogen war. Dabei stieß er den von hinten kommenden Fahrer des Motorrollers vom Fahrzeug. Den an seinem Wagen entstandenen Schaden wollte er von dem Kontrahenten ersetzt haben. Laut Urteil entfällt bei einer derartigen Missachtung der Sorgfaltspflichten der Anspruch auf Schadensersatzleistungen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen