Flughafen gesperrt Kein Schadensersatzanspruch
31.07.2009, 11:20 Uhr
Auf Mallorca war der Flughafen wegen eines Bombenalarms vorübergehend gesperrt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Urlauber, die auf Mallorca festsaßen, weil dort der Flughafen gesperrt war, haben keine Ansprüche auf Schadensersatz. "Es handelt sich in diesem Fall um höhere Gewalt", sagt Gabriele Franke von der Verbraucherzentrale Berlin. "Die Fluggesellschaften und die Reiseveranstalter können nichts dafür, dass die spanische Regierungen den Flughafen gesperrt hat." Das sei vergleichbar mit Fällen, in denen es wegen einer Naturkatastrophe zu Flugausfällen und Verspätungen kommt.
Anspruch auf Essen und Telefonanruf
Die Fluggäste, die auf dem Flughafen Mallorca auf die nächste Rückflugmöglichkeit warteten, hatten aber Anspruch auf Essen, Trinken und einen Telefonanruf nach Hause, erläutert Maja Kressin, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. "Das gilt auch im Fall von höherer Gewalt." Allerdings dürften sich Urlauber nicht einfach etwas zu essen kaufen und die Kosten dafür nachträglich zurückverlangen. "Das wäre schon der erste Fehler." Stattdessen sollten die Betreffenden sich direkt an den Schalter ihrer Fluggesellschaft wenden. "Häufig gibt es dort dann Gutscheine."
In einem solchen Fall besteht außerdem der Anspruch darauf, baldmöglichst nach Hause fliegen zu können, sobald die Sperrung des Flughafens aufgehoben wird.
Quelle: ntv.de, dpa