Ratgeber

Buchhaltung ist im Bank-Interesse Keine Gebühren für Kreditkonto

Banken dürfen für ein Darlehenskonto keine Kontogebühren von Privatkunden verlangen. Denn die Bank führt das Konto nur für die eigene Buchhaltung, urteilen die Richter.

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(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Banken dürfen für die Führung eines privaten Kreditkontos keine Gebühren erheben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf eine solche Gebühr als unzulässig. (Az: XI ZR 212/10)

Damit gab der BGH einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG statt. Die Bank darf die Gebühr nun nicht mehr verlangen und muss sie für Neuverträge aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen.

Zur Begründung erklärte der BGH, die Kontoführung sei für den Kunden keine "zusätzliche Sonderleistung". Der Kreditkunde könne seine Zahlungsverpflichtungen und bisherigen Zahlungen dem üblichen Tilgungsplan und seinen Kontoauszügen entnehmen. Die entsprechende Buchhaltung über die Zahlungseingänge für Zins und Tilgung des Kunden liege daher fast ausschließlich im Interesse der Bank. Gebühren für Tätigkeiten, die die Banken im eigenen Interesse erbringen, seien aber nach ständiger BGH-Rechtsprechung unzulässig, weil sie die Kunden "unangemessen benachteiligen".

Quelle: ntv.de, AFP

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