Unverantwortliches Verbrauchsverhalten Keine Zahlung für "Strom-Exzesse"
08.11.2013, 12:47 UhrTelefon, Gas, Elektrik: Unbezahlt - und das geht auch? Leider nein. Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, bei dem wird die Versorgung abgestellt. Trifft dies einen Hartz-IV-Empfänger, muss für die Schulden zunächst das Jobcenter einspringen. Doch dessen Verantwortlichkeit hat Grenzen.
Jobcenter sind nicht immer dazu verpflichtet, Hartz-IV-Empfängern im Falle einer Stromsperre durch Gewährung eines Darlehens Hilfe zu gewähren. Das hat das Sozialgericht Ko blenz in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: S 14 AS 724/13 ER) entschieden.
In dem verhandelten Fall war einer Familie zum wiederholten Mal vom Stromversorger wegen erheblicher Zahlungsrückstände der Strom abgestellt worden. Während ihnen das Jobcenter in der Vergangenheit Darlehen gewährt hatte, damit die Stromsperren aufgehoben werden konnten, war es hierzu nunmehr nicht mehr bereit, da die Schulden durch einen unverantwortlich hohen Stromverbrauch verursacht worden seien.
Dagegen wehrte sich die Familie vor dem Sozialgericht. Mit ihrer Klage sollte das Jobcenter vorläufig zur darlehensweisen Übernahme der Stromschulden verpflichtet werden, damit die Stromsperre beseitigt werden kann.
Ohne Erfolg. Das Sozialgericht hat den Antrag abgelehnt, weil eine Übernahme der Schulden auch auf der Basis eines Darlehens nicht gerechtfertigt sei. Die Familie habe durch ihren übermäßigen Verbrauch die wiederholte Stromsperre selbst verursacht und könne deren Folgen nicht erneut auf die Allgemeinheit überwälzen, argumentierte das Gericht. Das gelte auch, soweit die minderjährigen Kinder von der Stromsperre betroffen seien, denn in erster Linie seien die Eltern und nicht das Jobcenter für die Kinder verantwortlich. Im Übrigen sei die Familie infolge der ausbleibenden Stromlieferungen auch nicht existentiell gefährdet, urteilten die Richter.
Ungeachtet der Gerichtsentscheidung muss ein Leistungsempfänger grundsätzlich alle Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen, bevor der Staat als Ausfallbürge für den Energieversorger eintreten muss. Denkbar sind hier eine Einigung mit dem Stromversorger oder die Beschaffung eines Privatdarlehns.
Quelle: ntv.de, awi