Ratgeber

Zuschlag für Versicherungs-Raten Keine Zinsangabe nötig

Eine Versicherung ist kein Kredit. Deswegen müssen Versicherungen auch keinen effektiven Jahreszins angeben, wenn sie Zuschläge für die Prämienzahlung in Raten erheben. Das stellt jetzt das OLG Hamburg klar. Verbraucherschützer warfen Versicherern mangelnde Transparenz vor.

Wer häppchenweise einzahlt, wird stärker zur Kasse gebeten.

Wer häppchenweise einzahlt, wird stärker zur Kasse gebeten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Versicherungsprämien zahlt man am besten als jährliche Einmalsumme, sonst wird es teurer. Das ist auch bei der Lebensversicherung so. Wenn Versicherer Zuschläge für die halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Prämienzahlung erheben, müssen sie dafür aber keinen effektiven Jahreszinssatz angeben. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden und mehrere Klagen der Hamburger Verbraucherzentrale abgewiesen (9 U 97/11, 9 U 103/11, 9 U 108/11).

Die beklagten Versicherungsgesellschaften lassen Kunden beim Abschluss der Lebensversicherung wählen, in welchen Abständen sie ihre Prämien bezahlen wollen. Für die unterjährige Zahlung wird ein sogenannter Ratenzuschlag erhoben. Darauf wird in den vorformulierten Versicherungsbedingungen hingewiesen. Ein effektiver Jahreszinssatz wie bei einem Kredit wird jedoch nicht angegeben. Die Verbraucherzentrale sah darin einen Verstoß gegen die für Kreditverträge geltende Preisangabenverordnung und das Verbraucherkreditrecht.

Vorm Landgericht Hamburg bekamen die Verbraucherschützer noch recht, doch das Landgericht Hamburg wies die Klagen nun ab. Bei der Ratenzahlungsmöglichkeit in der Versicherung handle es sich schließlich nicht um einen Kredit. Zudem sei es schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Versicherungsnehmer geboten, dass die Ratenzahler unter ihnen mit höheren Prämien belastet würden. Dies entspreche auch dem höheren Verwaltungsaufwand. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat der Senat aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Quelle: ntv.de, ino

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