Ratgeber

Qualmen in der Mietwohnung Kettenraucher riskiert Rauswurf

Dem Mieter wurde gekündigt, nachdem sich die Nachbarn über den penetranten Gestank beschwert hatten.

Dem Mieter wurde gekündigt, nachdem sich die Nachbarn über den penetranten Gestank beschwert hatten.

(Foto: picture alliance / dpa)

In der Kneipe ist Rauchen verboten, am Bahnhof auch und im Büro sowieso - doch wenigstens zu Hause darf man ungehindert quarzen. Oder nicht? Das Düsseldorfer Amtsgericht hält die Kündigung eines kettenrauchenden Mieters für möglich.

Sollte Rauchen zu Hause verboten werden?

Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft. Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.

Dem 74-Jährigen war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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