Eltern sind aus dem Schneider Kinder dürfen im Taxi kotzen
12.07.2010, 12:17 UhrWenn sich ein Kind im Taxi übergibt, müssen die Eltern weder die Reinigung bezahlen noch anderen Schadenersatz leisten. Das hat das Amtsgericht München klargestellt (Az.: 155 C 16937/09). Im vorliegenden Fall habe sich die Tochter plötzlich und unerwartet übergeben, ein Verschulden der Mutter liege daher nicht vor.
Grundsätzlich haften Eltern in solchen Fällen nur, wenn sie die Übelkeit ihres Kindes früh erkennen und trotzdem nichts unternehmen, um eine Verunreinigung zu vermeiden. Im verhandelten Fall hatte der Taxifahrer von der Mutter des Kindes 190 Euro Reinigungskosten und für die Anmietung eines Ersatztaxis weitere 800 Euro einklagen wollen.
Der Richter hatte sich um einen Vergleich bemüht. Eine Grundlage für die Haftung der Mutter sei nicht erkennbar, ein Ersatz wenigstens der Reinigungskosten gleichwohl vernünftig und fair, argumentierte er. Weil die Mutter aber auch dies weit von sich wies, wurde die Klage des Taxifahrers abgewiesen - eben weil es keine Rechtsgrundlage für eine Haftung der Mutter gab.
Quelle: ntv.de, dpa