Eltern profitieren nur einmalKindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?

Finanzielle Unterstützung vom Staat Monat für Monat aufs Konto oder Steuererleichterung am Jahresende? Beide Möglichkeiten bestehen für Eltern, aber nur eine davon steht ihnen zu. Was bringt mehr?
Kinder sind wichtig für die Gesellschaft - in ihren Händen liegt unsere Zukunft. Aber Kinder kosten auch eine Menge Geld. Darum unterstützt der Staat Eltern mit zahlreichen finanziellen Maßnahmen. Die bekanntesten sind vermutlich das Kindergeld und die Alternative dazu: der Kinderfreibetrag.
Aber was lohnt sich für Eltern eigentlich mehr? Obwohl Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nur von einem von beiden profitieren können, kann es ihnen im Grunde völlig egal sein. Der Grund: Das Finanzamt nimmt ihnen die Entscheidung mit Abgabe der Steuererklärung ab - und berücksichtigt automatisch die für Verbraucherinnen und Verbraucher günstigere Variante. Wer die Funktionsweise allerdings versteht, kann die Steuerersparnis besser einschätzen.
Und so funktioniert's: Grundsätzlich erhalten Eltern nach erfolgreicher Beantragung monatlich Kindergeld. Den Kinderfreibetrag von derzeit 6828 Euro sowie den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 2928 Euro pro Kind berücksichtigen Finanzämter hingegen erst im Rahmen der Steuererklärung. Die Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast senken. "Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung wird automatisch berechnet, welche Variante finanziell vorteilhafter ist", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer als das bereits ausgezahlte Kindergeld, wird der Freibetrag berücksichtigt und mit dem Kindergeld verrechnet. Von der Differenz profitieren Eltern dann nachträglich. Bedeutet: Selbst wenn der Kinderfreibetrag im Einzelfall günstiger ist, muss das bereits ausgezahlte Kindergeld nicht aktiv zurückgezahlt werden. Die Verrechnung erfolgt automatisch im Steuerbescheid. Eltern erhalten dann lediglich den zusätzlichen Steuervorteil, der über das Kindergeld hinausgeht.
"Während das Kindergeld unabhängig vom Verdienst gezahlt wird, entfaltet der Kinderfreibetrag seine Wirkung vor allem bei höheren Einkommen", erklärt Karbe-Geßler. Denn je höher der persönliche Steuersatz, desto größer ist die steuerliche Entlastung durch die Freibeträge.
Wer bekommt Kindergeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern minderjähriger Kinder - also Kinder unter 18 Jahren - Anspruch auf Kindergeld, sagt Steffen Gall vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Das gilt auch für Pflege- und Adoptivkinder. Möglich ist auch, dass Groß- oder Stiefeltern das Geld bekommen, wenn der Enkel oder das Stiefkind mit in ihrem Haushalt lebt oder sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind. Bei getrenntlebenden Eltern erhält nur einer von beiden das Kindergeld - entscheidend dafür ist, bei wem das Kind die meiste Zeit lebt.
Wem steht der Freibetrag zu?
Welcher Elternteil sich den Freibetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf, hängt mit zwei Dingen zusammen: dem Familienstand und der Steuerklasse. Wer verheiratet ist und in Steuerklasse vier abrechnet, der kann sich die Freibeträge hälftig aufteilen. Wenn ein Ehepartner in Steuerklasse drei, der andere in Steuerklasse fünf veranlagt ist, werden die gesamten Freibeträge bei dem Partner mit der Steuerklasse drei berücksichtigt.
Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende teilen sich in der Regel den Kinderfreibetrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind beziehungsweise die Kinder bei der Mutter oder beim Vater leben. "Kommt ein Elternteil allerdings seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nach oder ist nicht unterhaltspflichtig, dann werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in voller Höhe dem betreuenden Elternteil angerechnet.
Eine Übertragung von Kinderfreibeträgen ist möglich, wenn zum Beispiel ein Elternteil mehr Unterhaltspflichten übernimmt, oder das Kind bei den Stief- oder Großeltern lebt. Wird der Kinderfreibetrag übertragen, gilt das auch für den Ausbildungsfreibetrag. Alleinerziehenden steht darüber hinaus auch noch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu.
Wie lange gibt es das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag?
Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag gibt es längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder mit einer Behinderung. Tritt eine solche vor dem 25. Geburtstag ein, gibt es die staatliche Unterstützung lebenslang.
Damit die Unterstützung ab dem 18. Geburtstag nicht wegfällt, müssen Eltern nachweisen, dass sich ihr Kind zum Beispiel noch in der Ausbildung befindet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet. Auch wenn ihr Sprössling ein freiwilliges soziales Jahr macht oder eine kurze Pause innerhalb der Ausbildung, bekommen die Eltern weiter Kindergeld oder die Freibeträge. Für das Kindergeld muss dann aber ein neuer Antrag gestellt werden.