Nach Ausbildung ins Ausland Kosten trotzdem absetzbar
07.09.2011, 10:50 UhrEine Pilotenausbildung ist teuer. Immerhin können die Kosten geltend gemacht werden, wenn man später Geld verdient. Doch was, wenn man nach der Ausbildung erstmal ins Ausland zieht? Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit.
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das nützt wenig, solange man ohnehin kein Einkommen hat, das zu versteuern wäre. Deshalb können die Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden, wenn man im erlernten Beruf Geld verdient. "Vorab entstandene Werbungskosten" nennt man das dann. Jetzt hat der Bundesfinanzhof klargestellt: Diese vorweggenommenen Werbungskosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn die Berufstätigkeit später auch im Ausland ausgeübt werden kann.
Geklagt hatte ein Pilot, der nach seiner Ausbildung in Deutschland vorübergehend seinen inländischen Wohnsitz aufgegeben hatte und in die Türkei gezogen war. Eineinhalb Jahre später siedelte er sich wieder in Deutschland an. Als er hier seine Verluste geltend machen wollte, lehnte das Finanzamt dies ab. Schließlich habe er die Einnahmen aus der erlernten Tätigkeit zunächst in der Türkei erzielt und deshalb nicht in Deutschland versteuert.
Nachdem das Finanzgericht die Einwände des Piloten zunächst abwies, bekam er jetzt vom Bundesfinanzhof Recht. Wenn Aufwendungen für eine künftige Berufsausübung getätigt werden, begründe allein die Möglichkeit, dass diese Berufstätigkeit später teilweise auch im Ausland ausgeübt werden könnte, noch keinen "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Ausgaben für die Berufsausbildung und später tatsächlich erzielten steuerfreien Auslandseinkünften", fanden die Richter. Der Kläger habe seine Aufwendungen schließlich nicht getätigt, um später in der Türkei angestellt zu werden, sondern um eine berufliche Qualifikation zu erlangen. Die Ausbildungskosten wären also auf jeden Fall angefallen – und müssen deshalb als Verluste anerkannt werden (Az.: VI R 5/10).
Quelle: ntv.de, ino