Fragen aus dem ArbeitsrechtKrankschreibung ab Tag eins: Muss ich wirklich sofort zum Arzt?

Die von der Bundesregierung geplante Reform sieht Krankschreibungen ab dem ersten Krankheitstag vor. Was das für Arbeitnehmer im Alltag bedeuten könnte, erklärt ein Arbeitsrechtler.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Reformpaket "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" eine neue Krankschreibungs-Regelung vor. Künftig soll die telefonische Krankschreibung entfallen. Und: Eine Krankschreibung muss dem Entwurf zufolge ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. Was das in der Praxis bedeuten könnte.
Muss ich in Zukunft am ersten Tag meiner Krankheit zum Arzt?
Wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) künftig vorliegen muss, lässt das Reformpaket offen. "Das muss der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz festlegen", sagt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel.
Doch: Schon jetzt besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag zu fordern. Hier ist die Handhabung wie folgt: "Eine Krankschreibung ab dem ersten Tag der Krankheit bedeutet nicht zwingend, dass das Attest noch an diesem Tag vorliegen muss", so Görzel. Sie kann auch nachgereicht werden.
Kann ich riskieren, erst am zweiten oder dritten Tag zum Arzt zu gehen?
"Eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich", so der Arbeitsrechtsexperte. Allerdings ist das "nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig", so die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, § 5 Abs. 3). Doch ob eine Arbeitsunfähigkeit in den Tagen vor dem Arztbesuch bereits vorlag, ist vom Arzt oft schwer nachzuvollziehen. Möglich ist, dass er die rückwirkende Krankschreibung verweigert.
Aber: In eindeutigen Fällen muss der Arbeitnehmer das wohl nicht befürchten. "Bei Unfallwunden mit Heilungsstörungen wird der Arzt wohl kaum infrage stellen, ob die Arbeitsunfähigkeit schon am Tag zuvor bestanden hat", so Görzel.
Was ist, wenn ich körperlich nicht in der Lage bin, einen Arzt aufzusuchen?
"Das ist ein denkbares Szenario", so Görzel. "Wer einen Unfall hat oder stark geschwächt ist, kann sich womöglich nicht unmittelbar um eine AU kümmern." Hierfür müsse es auch in Zukunft eine Lösung geben. Es sei demnach unwahrscheinlich, dass das Attest für den ersten Tag der Krankheit in Zukunft auch noch am selben Tag vorliegen muss.
Übrigens: Der Arzt übermittelt die elektronische AU (eAU) an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft sie von dort ab. Demnach ist der Kranke selbst nicht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Attest rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommt. Gesetzlich Versicherte müssen sich nur um den rechtzeitigen Arztbesuch kümmern.