Trunkenheit während Dienstreise Kündigung rechtens?
12.09.2007, 12:10 UhrStarker Alkoholkonsum auf einer Dienstreise kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Die Kieler Richter hatten über den Fall einer Frau zu beraten, die von ihrem Arbeitgeber, einem Reisebüro, auf mehrtägige Informationsreisen von Reiseveranstaltern geschickt wurde und dort wegen massiven Alkoholkonsums aufgefallen war. Nach Angaben des Gerichts hatte die Frau schon tagsüber massiv getrunken. Ihr Alkoholkonsum habe das hinnehmbare Maß deutlich überschritten.
Schließlich habe sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, woraufhin der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigte. Dagegen setzte sich die Frau zur Wehr, scheiterte aber wie bei der Vorinstanz auch vor dem Landesarbeitsgericht in Kiel. Die Gerichte gingen davon aus, die Frau nicht alkoholkrank sei und stellten eine schwere Vertragsverletzung fest. Eine fristlose Kündigung sei auch deswegen gerechtfertigt gewesen, weil ihr Verhalten dem Unternehmen einen massiven Imageschaden zugefügt habe.
Quelle: ntv.de