Angabe falscher Arbeitszeiten Kündigung rechtens
28.04.2008, 13:37 UhrEinem Arbeitnehmer kann fristlos gekündigt werden, wenn er bei der Erfassung seiner Arbeitszeit falsche Angaben macht. Für den Arbeitgeber ist eine Weiterbeschäftigung wegen des Vertrauensbruches unzumutbar. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 2 Sa 537/07) hervor.
Der Kläger hatte seine Zeiterfassungsblätter am Computer selbst ausgefüllt. Die dort eingetragenen Daten dienten als Grundlage für das Erfassen von Überstunden und die Vergütung. Nachdem er mehrfach das Dienstende falsch angegeben hatte und dies von Kollegen bestätigt wurde, entließ ihn sein Arbeitgeber. Zu Recht, so die Richter. Durch das Aufschreiben unzutreffender Zeiten missbrauche der Arbeitnehmer das Vertrauen des Arbeitgebers. Überdies verschaffe er sich einen finanziellen Vorteil.
Quelle: ntv.de