Ratgeber

Nur für Wohnzwecke Kündigung wegen Eigenbedarfs

Ein Vermieter darf eine Wohnung nur dann mit dem Hinweis auf Eigenbedarf kündigen, wenn sie hinterher weiter als Wohnraum dient. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im verhandelten Fall (Az.: 46 C 109/06) wies das Gericht die Räumungsklage einer Vermieterin ab. Die Frau wollte ihre kieferorthopädische Praxis in dem Haus erweitern und kündigte einer Mieterin die Wohnung mit dem Verweis auf den Eigenbedarf. Eigenbedarf kann den Richtern zufolge aber nur für Wohnzwecke geltend gemacht werden. Die Wohnung galt daher als nicht gekündigt, und die Mieterin musste nicht ausziehen.

Quelle: ntv.de

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