Ratgeber

Verlust des Führerscheins Lappen weg - Job weg

In manchen Berufen ist ein Führerschein Einstellungsvoraussetzung. Verliert der Arbeitnehmer nun seine Fahrerlaubnis, kann ihm gekündigt werden. Das stellte das Arbeitsgericht Frankfurt fest (Az.: 4 Ca 2691/07).

Die Richter bestätigten damit die Kündigung eines Gepäckwagenfahrers einer Transportfirma am Frankfurter Flughafen. Der Mitarbeiter war auf dem Flughafen-Rollfeld für die Beförderung von Gepäckstücken zuständig. In seiner Freizeit hatte er sich mit einem Blutalkoholgehalt von 1,7 Promille ans Steuer seines Autos gesetzt und war in eine Polizeikontrolle geraten. Vor Gericht argumentierte er, es sei der Firma zumutbar, ihn bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in einigen Monaten anderweitig zu beschäftigen. Die Firma verwies jedoch auf das "Sicherheitsinteresse" und den selbst verschuldeten Verlust des Führerscheins.

Laut Urteil muss das Unternehmen nicht warten, bis der Mitarbeiter die medizinisch-psychologische Prüfung möglicherweise besteht und seinen Führerschein wiederbekommt. Ist ein Arbeitsverhältnis zwingend mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis verknüpft, stelle deren Verlust immer einen "personenbedingten Kündigungsgrund" dar, heißt es in der Entscheidung.

Quelle: ntv.de

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