Produkte besser gekennzeichnet Lebensmittel-Ampel weiter auf Rot
06.07.2011, 14:37 Uhr
Lebensmittel sollen in der EU künftig besser gekennzeichnet werden. Die Ampel-Lösung haben die Lebensmittelverbände aber erfolgreich blockiert.
(Foto: picture alliance / dpa)
Europäer werden in Zukunft besser über den Gehalt von Fett, Salz oder Zucker in Lebensmitteln auf der Verpackung informiert. Die von Verbraucherschutzverbänden geforderte Ampelkennzeichnung bleibt zu dessen Ärger indes aus.
Verbraucher in der der EU sollen künftig besser über den Gehalt an Fett, Salz, Zucker und Kohlehydraten in Lebensmitteln informiert werden. Außerdem müssen Angaben für Allergiker deutlicher auf der Packung hervorgehoben werden, wie das Europaparlament beschloss. Der nach langen und zähen Verhandlungen zwischen Europaparlament und Ministerrat erzielte Kompromiss wird voraussichtlich noch vor Ende des Jahres in Kraft treten. Mit der Umsetzung kann sich die Lebensmittelindustrie allerdings noch drei bis fünf Jahre Zeit lassen.
Die von Verbraucherschützern und Ärzteverbänden geforderte sogenannte in den Farben Rot, Gelb und Grün wird nicht vorgeschrieben. Die Lebensmittelindustrie und mehrere EU-Staaten hatten sich dagegen energisch zur Wehr gesetzt. Der europäische Verbraucherverband BEUCD bedauerte die vertane Chance. Die Neuregelung werde es Kunden nicht ermöglichen, "auf einen Blick das gesündeste Produkt zu wählen". Enttäuscht äußerten sich auch der Verbraucherverband Foodwatch. Die Bestimmungen brächten kaum Fortschritte für die Konsumenten.
Allergene müssen fett gedruckt werden
Die Neuregelung verpflichtet die Hersteller, auf Lebensmittelverpackungen den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Proteinen und Kohlehydraten pro hundert Gramm deutlich sichtbar zu machen. Allergene sollen in der Zutatenliste fett gedruckt werden, damit sie besser zu erkennen sind. Auch Restaurants und Kantinen müssen auf Allergene hinweisen.
Bei Frischfleisch und -fisch muss der Ursprung angegeben werden. Das gilt aber nicht für verarbeitete Fleisch- und Fischprodukte. Heute ist diese Ursprungsbezeichnung nur für frisches Rindfleisch obligatorisch. Lebensmittelimitate sollen mit Hinweisen wie "aus Hühnerfleischstücken zusammengesetzt" oder "aus Fischstücken zusammengesetzt" kenntlich gemacht werden.
Quelle: ntv.de, AFP