Ratgeber

Altersversorgung Lebenspartnerschaft ist nicht Ehe

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die in eingetragenen homosexuellen Partnerschaften leben, werden bei der Altersversorgung nach einem Gerichtsurteil nicht wie Verheiratete behandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem Urteil die Klage eines Mannes zurück, der solche Ansprüche aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz geltend machte. Die Regelungen, auf die sich die Versorgungsanstalt von Bund und Ländern bei ihrer Entscheidung stützte, verstießen nicht gegen Grundgesetz oder europäisches Recht. Die Grünen und der Verband der Schwulen und Lesben kritisierten das Urteil.(Az. IV ZR 267/04)

Der BGH verwies darauf, dass die Vereinbarung über die Altersversorgung im öffentlichen Dienst die Einbeziehung von eingetragenen Partnerschaften bewusst nicht vorsehe. Dies stehe nicht im Widerspruch zum Grundgesetz oder zur Richtlinie der Europäischen Union (EU). Der Kläger werde nicht wegen seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert. Die Regel knüpfe an den Familienstand an, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Die Privilegierung der Ehe sei rechtens wegen ihrer Bedeutung für Nachwuchs und Erziehung - ein zentrales Anliegen der Gesellschaft. Dies ergebe sich auch aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Der Kläger hatte verlangt, bei der Berechnung seiner Zusatzversorgung die für Verheiratete geltende Steuerklasse III/O anzusetzen. Auch solle die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder seinem Partner eine Hinterbliebenenrente zahlen, wenn die eingetragene Partnerschaft bis zu seinem Tod andauere.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth nannte das Urteil bedauerlich und wertete es als Beleg, dass die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe nicht erreicht sei. "Noch immer werden Lesben und Schwule diskriminiert." Das BGH-Urteil sei eine Aufforderung an die große Koalition, die Diskriminierung eingetragener Partnerschaften zu beseitigen. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) kritisierte die Entscheidung ebenfalls. "Das Urteil ist völlig unverständlich und zementiert eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung", erklärte Verbandssprecher Manfred Bruns.

Quelle: ntv.de

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