Dringend Auszahlungen prüfen Lebensversicherer kürzen zu früh
15.10.2014, 12:30 UhrDie Reform der Lebensversicherungen kostet Kunden, deren Verträge nach dem 6. August 2014 auslaufen, oft tausende Euro. Dumm nur, dass manche Konzerne die neuen Regeln auch schon früher angewendet haben, wie Finanztest berichtet.
Das Reformpaket zur Stabilisierung der Lebensversicherer habe der Anlageform den Todesstoß versetzt, kritisieren Verbraucherschützer. Ihnen sind vor allem die Änderungen bei der Beteiligung von Versicherungskunden an den Bewertungsreserven ein Dorn im Auge.
Diese stillen Reserven entstehen, wenn der Wert einer Anlage des Versicherers, die dieser mit Kundengeldern erworben hat, über den Anschaffungspreis hinaus steigt. Bislang mussten Versicherungskonzerne ihre Kunden mit 50 Prozent an den Buchwertgewinnen beteiligen. Um die Lebensversicherer in der derzeitigen Niedrigzinsphase zu entlasten, müssen die Reserven aus festverzinslichen Anlagen seit Inkrafttreten der Reform – also dem 07.08.2014 – nicht berücksichtigt werden.
Kunden, deren Police nun ausgezahlt wird, bekommen von den Reserven also nichts mehr ab. Das kann leicht einige Tausend Euro pro Vertrag ausmachen, denn die Konzerne haben in den letzten Jahren ihre Kundengelder vor allem in festverzinsliche Papiere angelegt.
Dabei dürfen die Versicherer bis zu 35 Prozent ihrer Investitionen in sogenanntes Risikokapital anlegen. Dazu gehören auch Aktien und Immobilien. Hier sind die Gesellschaften allerdings nur zu 5,7 bzw. 3,9 Prozent investiert. Bekanntermaßen konnten Anleger besonders mit diesen beiden Anlageformen in den letzten Jahren punkten. Aber das Wehklagen der Branche über das niedrige Zinsumfeld zeigte Wirkung und verschleierte die eigenen Versäumnisse. Mit unangenehmen Folgen für Ihre Kunden.
Versicherer überfordert?
Umso ärgerlicher, dass einige Versicherer bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln für die Bewertungsreserven am 07.08.2014 anfingen, fällige Policen ihrer Kunden mit reduzierten Beteiligungen an den Bewertungsreserven auszuzahlen. So berichtet "Finanztest", dass dieser Fehler unter anderem der HUK, der Debeka, CosmosDirekt, Axa, Alte Leipziger und Zurich Deutscher Herold unterlief. Kunden bekamen so nicht selten einige tausend Euro weniger heraus. Dabei zahlten einige Versicherer erst auf Beschwerden der Kunden die ihnen zustehenden Beträge nach. Die Versicherung Zurich Deutscher Herold ließ es demnach sogar auf ein Ombudsverfahren ankommen, um ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen.
Die Branche rechtfertigt ihren Fauxpas damit, durch die Gesetzesänderungen einen "gewaltigen technischen und finanziellen Kraftakt" leisten zu müssen, um das Lebensversicherungsreformgesetz umzusetzen.
Kunden, deren Versicherung in den Wochen vor dem 07.08.2014 ausgezahlt wurden, sind gut beraten, diese hinsichtlich der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu prüfen. Am besten durch einen Vergleich mit einer vorangegangenen Standardmitteilung des Versicherers. Ist der Posten "Bewertungsreserven" deutlich niedriger, sollte bei der Versicherung nachgehakt werden. Dies gilt auch dann, wenn gar keine Bewertungsreserven ausgewiesen sind.
Reagiert die Versicherung auf die entsprechende Anfrage nicht oder nicht befriedigend, sollte eine Beschwerde beim Ombudsmann oder der bei der staatlichen Versicherungsaufsicht für klare Verhältnisse sorgen.
Quelle: ntv.de, awi