Ratgeber

Berufsunfähigkeit verspielt Lehrer muss wieder arbeiten

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(Foto: Dieter Schütz, pixelio.de)

Ein angeblich dienstunfähiger Lehrer, der trotz hessischer Rente in der Schweiz arbeitete, muss wieder in den deutschen Schuldienst. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat den 57-Jährigen dazu verurteilt, in den Landesdienst zurückzukehren. Damit hoben die höchsten Verwaltungsrichter Hessens ein Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts auf.

"Nach Ermittlungen zu Art und Umfang des Unterrichtseinsatzes des Klägers an der schweizerischen Berufsschule, der Einholung eines Obergutachtens und den überzeugenden Erläuterungen des Gutachters" sei klar, dass der Mann dienstfähig sei. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

Quelle: ntv.de, dpa

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