Ratgeber

Steuerfreibeträge Lohn für die gute Tat

Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz. Danach sollen Spenden und gemeinnützige Arbeit in Zukunft mit Steuervergünstigungen belohnt werden.

In Deutschland sind etwa 23 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Der als Übungsleiterpauschale bezeichnete Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Helfer wird von 1848 auf 2100 Euro angehoben.

Künftig gibt es einen allgemeinen Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Sind die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher als der Freibetrag, muss dies nachgewiesen werden. Wer die Pauschale nutzt, soll nicht zusätzlich noch Aufwandsentschädigungen vom Staat und auch nicht den "Übungsleiterfreibetrag" bekommen.

Ferner werden die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden einheitlich auf 20 Prozent angehoben werden. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis. Der Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von Stiftungen wird von 307Euro wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf eine Million Euro erhöht.

Quelle: ntv.de

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