Ratgeber

Dauerpatienten Lohnfortzahlung gefährdet

Erst eine Grippe, dann ein Beinbruch und anschließend auch noch Nierensteine - manche Patienten kommen aus dem Kranksein gar nicht mehr heraus. Die gesetzlich vorgeschriebene sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers setzt aber nicht bei jeder Krankheit neu an. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Unterbrechung von verschiedenen Krankheiten heimgesucht wird, hat trotzdem nur Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.

Eine Ausnahme gilt demnach nur, wenn der Betroffene zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig war, dann aber wegen einer erneuten Erkrankung wieder arbeitsunfähig geworden ist (Az.: 2 Sa 109/079). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mannes ab, der seit Februar 2006 nicht mehr zur Arbeit erschienen war. Sein Arbeitgeber hatte die Lohnfortzahlungen nach sechs Wochen eingestellt. Der Kläger verlangte eine Weiterzahlung mit der Begründung, es seien regelmäßig neue Erkrankungen aufgetreten, so dass der Lauf des Sechs-Wochen-Zeitraums jeweils neu begonnen habe. Der Arbeitgeber wandte dagegen ein, die Frist müsse einheitlich berechnet werden. Das LAG schloss sich dieser Auffassung an. Dafür spreche schon der Wortlaut des Gesetzes, der nicht auf einzelne Erkrankungen, sondern auf die "Arbeitsunfähigkeit" abstelle.

Quelle: ntv.de

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