Ratgeber

Zu Lasten des Arbeitgebers Lücken im Arbeitsvertrag

Eine unklare Regelung im Arbeitsvertrag über die Zahlung einer Prämie geht im Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor, teilt der Deutsche Anwaltverein in Berlin mit (Az.: 7 Sa 1961/05).

Geklagt hatte ein Eishockeyspieler auf Zahlung einer Torschussprämie von 5.000 Euro. Der Arbeitsvertrag sah vor, dass "beim Schießen von 6 Toren ... in der Meisterschaftsrunde" die Prämie gezahlt werden sollte. In der Saison erreichte die Mannschaft des beklagten Arbeitgebers nicht die Play-Off-Runde. In der regulären Runde davor schoss der Spieler jedoch mindestens sechs Tore. Die Prämie erhielt er nicht. Im Gegensatz zum Arbeitgeber war er der Meinung, zu einer "Meisterschaftsrunde" gehörten nicht nur die Play-Off-Spiele, sondern auch die Punktspiele davor.

Nach Ansicht des Gerichts muss der Arbeitgeber die Prämie zahlen. Da der Arbeitgeber der regelmäßige Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung sei, müsse die gebrauchte Formulierung im Arbeitsvertrag im Zweifel zu seinen Lasten ausgelegt werden. Dieser Grundsatz lasse sich auch auf andere ungenaue Formulierungen in Arbeitsverträgen übertragen, erläutert der DAV.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft (Tel.: 01805/18 18 05 für 14 Cent pro Minute, Internet: www.anwaltauskunft.de).

Quelle: ntv.de

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