Wohnung zu teuer Makler geht leer aus
23.01.2009, 16:31 UhrWeicht der tatsächliche Kaufpreis einer Immobilie mehr als 25 Prozent vom vereinbarten ab, muss der Käufer dem Makler keine Provision zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresdens hervor (Az.: 8 U 1167/08).
In dem genannten Fall hatte ein Paar eingewilligt, einem Makler für den Kauf ihrer Mietwohnung eine Provision zu zahlen. Als Kaufpreis wurde eine Summe von 220.000 Euro angepeilt. Am Ende der Verhandlungen mussten die Käufer aber 275.000 Euro bezahlen und verweigern deshalb die Provisionszahlung an den Makler. Das Gericht wies dessen Klage mit der Begründung ab, dass bei einer Abweichung von mehr als 25 Prozent vom Kaufpreis nicht mehr von einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit gesprochen werden könne. Gleiches gilt den Richtern zufolge auch für den Fall, dass der endgültige Kaufpreis deutlich niedriger als zunächst vereinbart ausfällt.
Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg weist allerdings darauf hin, dass verschiedene Gerichte in ähnlichen Fällen voneinander abweichende Urteile gefällt hätten.
Quelle: ntv.de