Im Januar geht's los Mehr zahlen für die Krankenkasse
16.12.2010, 11:31 UhrWenn das Gesundheitssystem mal wieder umgebaut wird, hat das für Patienten meist teure Folgen. So auch im kommenden Jahr, wenn die nächste Neuregelung in Kraft tritt, die ein Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenkasse verhindern soll.
"Das wird jeden treffen, da wird keiner verschont", stellt Kai Vogel fest, der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Im neuen Jahr steigen die Beitragssätze von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen dann 8,2 Prozent vom Bruttolohn. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Konkret heißt das für die Versicherten: Wer monatlich 1000 Euro verdient, zahlt künftig drei Euro mehr für die Krankenversicherung, rechnet Vogel vor - 0,3 Prozentpunkte mehr. Darüber hinaus könnten durch Zusatzbeiträge größere Belastungen entstehen. Bislang können die Kassen bis zu einem Prozent des Einkommens als Zusatzbeitrag verlangen. Diese Obergrenze fällt im kommenden Jahr weg.
Um Versicherte nicht finanziell zu überfordern, hat die Bundesregierung einen Sozialausgleich eingeführt, der dann greifen soll, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens des Versicherten übersteigt. Der Ausgleich soll über den Arbeitgeber und für Rentner über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Als Berechnungsgrundlage gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der jeden Herbst für das Folgejahr festgelegt wird.
Mehr Überblick dank Zusatzbeitrag
Für das Bundesgesundheitsministerium machen die kassenindividuellen Zusatzbeiträge die Kassen für die Mitglieder vergleichbarer. "Jeder kann jetzt die Preisunterschiede zwischen den Kassen auf einen Blick erkennen", heißt es beim Ministerium. Das zwinge die Kassen zu Wettbewerb und besseren Preisen und Leistungen. Das Ministerium rechnet damit, dass nur wenige Kassen im nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag erheben werden. Erst in den darauffolgenden Jahren werden wohl immer mehr Kassen davon Gebrauch machen.
Sollte die eigene Kasse die Zusatzbeiträge dennoch anheben, empfiehlt Verbraucherschützer Vogel, gegebenenfalls zu einer anderen Versicherung zu wechseln – aber nur, wenn die Begleitumstände stimmen. Wichtig könne dabei etwa sein, ob es eine Geschäftsstelle vor Ort gibt, die Kasse besondere Leistungen für Familien oder chronisch Kranke anbietet oder ob alternative Heilmittel gezahlt werden.
Erhebt eine Krankenkasse erstmals Zusatzbeiträge, muss sie die Versicherten spätestens vier Wochen vorher informieren. Die Versicherten können dann schriftlich innerhalb von zwei Monaten kündigen. Selbst wenn sich die Kündigung verzögert, müssen Versicherte, die dieses Sonderkündigungsrecht genutzt haben, den anfallenden Zusatzbeitrag nicht zahlen.
Schneller Privatpatient werden
Die Gesundheitsreform hat auch Folgen für die Private Krankenversicherung: Gutverdiener können leichter wechseln. Bislang muss das Einkommen mindestens drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von rund 50.000 Euro liegen, um sich privat versichern zu können, erklärt Vogel. "Diese Frist fällt im nächsten Jahr." Von 2011 an muss das Einkommen diese Grenze nur einmal überschreiten. Dennoch bleibe der Wechsel eine Entscheidung fürs Leben, warnt Vogel. Um wieder zurück in die gesetzliche Versicherung zu können, müssen Arbeitnehmer wieder unter die Verdienstgrenze fallen. Wer Familie hat oder plant, sollte sich den Schritt gut überlegen, denn alle Mitglieder müssen separat versichert werden. Die Privatversicherung bleibt also am ehesten für Alleinstehende eine ernstzunehmende Alternative.
Quelle: ntv.de, ino/dpa