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Nullsummenspiel für Verbraucher Mehrwertsteuererhöhung für Gas würde Preisbremse egalisieren

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Hmmm?

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(Foto: IMAGO/Sabine Gudath)

Erfreulich: Die Energiepreisbremsen sollen bis Ende März 2024 verlängert werden. Weniger schön ist, dass die Bundesregierung damit liebäugelt, den Mehrwertsteuersatz auf Gas wieder auf 19 Prozent anzuheben. Was dies in Euro für Gaskunden bedeuten würde, lesen Sie hier.

Die gute Nachricht ist, seit vergangenem Winter sind die Strom- und Gaspreise wieder gesunken. Auch dank der entsprechenden Preisbremsen. Und die sollen über den Jahreswechsel hinaus bis zum 31. März 2024 verlängert werden. Derart greift der Staat bereits seit März 2023 offiziell seinen Bürgern unter die Arme, um die seinerzeit überbordenden Energiekosten zu stemmen. Rückwirkend galten diese bereits für Januar und Februar. Durch die Energiepreisbremsen werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs des Arbeitspreises - beim Gas auf 12 Cent, beim Strom auf 40 Cent, jeweils pro Kilowattstunde gedeckelt. Der darüberliegende Verbrauch wird zum Arbeitspreis des aktuellen Gas- oder Stromtarifs abgerechnet.

Doch nun trübt sich die Stimmung ein. Denn die Bundesregierung liebäugelt damit, den seit dem 1. Oktober 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Gas in Höhe von 7 Prozent wieder auf seine ursprüngliche Höhe von 19 Prozent zum Jahreswechsel anzuheben. Was keine guten Nachrichten für Verbraucher sind.

Wenn Heizen nicht lebensnotwendig ist

Nun könnte angemerkt werden, dass Steuereinnahmen dem Fortbestand des Staates dienen. Und damit auch dem Gemeinwohl. Bei der Mehrwertsteuer verhält es sich so, dass sie auf den Nettowert aller Waren erhoben wird, die im Anschluss verkauft werden. Entweder in Höhe von 19 oder 7 Prozent. Was in aller Regel vom Konsumenten klaglos hingenommen wird. Ungeachtet der Tatsache, dass die Steuer jedermann gleich teuer zu stehen kommt. Egal, ob reich oder arm. So soll die Grundversorgung erschwinglich bleiben. Deshalb wird vom Gesetzgeber unter anderem für Grundnahrungsmittel und deren Vorprodukte ein geringerer Steuersatz, der ermäßigte in Höhe von 7 Prozent, erhoben.

Darüber, wieso Gas bisher nicht als lebensnotwendig eingestuft wurde, obwohl es als Heizmittel von etwa der Hälfte aller Haushalte in der Bundesrepublik genutzt wird und viele regelmäßig im Winter vor dem Erfrierungstod rettet, darf gerätselt werden. Ein näherer Blick darauf, welche Produkte mit welchem Mehrwertsteuersatz belegt werden, fällt aber ohnehin verwirrend bis erheiternd aus.

Abgesehen davon stellt sich natürlich die Frage, was es für Verbraucher bedeuten würde, wenn die reduzierte Mehrwertsteuer auf Gas zum Jahresende ausliefe. Das Vergleichsportal Verivox hat die Sache durchgerechnet.

Geplante Mehrwertsteuererhöhung lässt Preisbremse verpuffen

Ergebnis? Die Haushalte in Deutschland würden im Durchschnitt nicht von einer Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren, wenn gleichzeitig zum Jahreswechsel wieder der volle Mehrwertsteuersatz auf Gas fällig wird. Unter dem Strich verteuerte sich Gas dadurch sogar geringfügig um 18 Euro im Jahr (0,8 Prozent). Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals.

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Zwar würden durch die geplante Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende März 2024 die durchschnittlichen Gaskosten für einen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden von 2497 Euro auf 2460 Euro sinken - was einer rechnerischen Entlastung von 38 Euro (1,5 Prozent) entspräche. Durch die gleichzeitige Anpassung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent steigen die jährlichen Kosten jedoch auf 2516 Euro an - ein Anstieg um 18 Euro (0,8 Prozent). Günstiger würde es lediglich für Haushalte, die noch in der teuren Gas-Grundversorgung beliefert werden. Hier sinken die Jahreskosten unterm Strich um 56 Euro von 3177 Euro auf 3121 Euro (1,8 Prozent).

Verbraucher, die in der teuren Grundversorgung verharren, werden hingegen weiterhin durch die Preisbremsen entlastet. Auf diejenigen, die sich um einen günstigen Tarif unterhalb der Gaspreisbremse gekümmert haben, schlägt der höhere Mehrwertsteuersatz künftig aber voll durch.

Quelle: ntv.de, awi

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