Teure Tankreinigung Mieter müssen zahlen
11.11.2009, 12:53 UhrMieter müssen die Kosten für die Reinigung eines Öltanks im Mietshaus anteilig bezahlen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) darf der Vermieter die Rechnung als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Es handle sich dabei nicht um eine einmalige Reparatur, sondern um - wenngleich im Abstand von mehreren Jahren - regelmäßig wiederkehrende Ausgaben für den Betrieb der Heizungsanlage, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Zu solchen laufend entstehenden Kosten dürften die Mieter herangezogen werden.
Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mieters ab. Er hatte den auf ihn entfallenden Betrag von rund 100 Euro für die rund 600 Euro teure Reinigung zurückgefordert. Laut BGH darf der Vermieter zudem die gesamte Summe in einer einzigen Jahresabrechnung in Anschlag bringen und muss den Betrag nicht auf mehrere Jahre strecken.
Substanzerhalt ist nicht Reparatur
Damit stellte das Gericht klar, dass die Reinigung von Öltanks nicht zur - grundsätzlich vom Vermieter selbst zu bezahlenden - Instandsetzung gehört. Damit sind dem Urteil zufolge beispielsweise Reparaturen oder Renovierungen wegen Witterungsschäden oder altersbedingter Mängel gemeint. Weil es dabei um den Substanzerhalt des Hauses geht, gehören solche Ausgaben nicht zu den Betriebskosten, die von den Mietern zu tragen sind. (Az: VIII ZR 221/08)
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist damit eine seit langem umstrittene Frage entschieden. "Mieter und Vermieter haben jetzt die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit", sagte Direktor Lukas Siebenkotten.
Der BGH knüpfte an frühere Entscheidungen an. Die Reinigung von Dachrinnen beispielsweise kann dann über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie regelmäßig erforderlich ist - etwa, weil sie immer wieder durch Laub verstopft wird. Eine einmalige Reparatur nach einer Baumaßnahme gehört dagegen zur Instandsetzung. Ähnlich urteilte das Gericht bei einer im Vier-Jahres-Rhythmus erforderlichen Überprüfung der Elektroanlage.
Quelle: ntv.de, dpa