Ratgeber

"Fahre so, um Sie zu nerven" Mofa-Verbot ist rechtens

Erst war der Führerschein weg, jetzt muss auch das Mofa auf dem Hof bleiben: Weil ein Mann mit seinem Fahrzeug absichtlich andere Verkehrsteilnehmer behindert, darf er nicht mehr Mofa fahren. Auch wenn er dazu eigentlich gar keine Erlaubnis bräuchte.

Mofas dürfen höchstens 25 km/h erreichen.

Mofas dürfen höchstens 25 km/h erreichen.

(Foto: shiva moon, pixelio.de)

Für Mofas braucht man keinen Führerschein. Dennoch kann die Verkehrsbehörde einem Mofafahrer das Führen seines motorisierten Zweirads im öffentlichen Straßenverkehr verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz im Falle eines Mannes entschieden, dem das Mofafahren "wegen Ungeeignetheit" untersagt worden war (Az. 3 K 718/11).

Die Ordnungshüter den Betroffenen schon lange im Visier. Der Mann hatte bereits in zahlreichen Fällen bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen gegen Strafgesetze verstoßen und den übrigen Verkehr behindert. Nachdem ihm sein Führerschein entzogen worden war, beging er mehrere Straftaten wie Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung mit einem Mofa. Absichtlich, wie der weithin sichtbare Aufkleber  "Ich fahre so, um Sie zu nerven" bezeugte.

Weil alle Bestrafungen bei dem Mann nicht fruchteten, wurde ein medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Klärung seiner Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen angefordert. Als er auch darauf nicht reagierte, zogen die Beamten die Notbremse und untersagten der erklärten Mofa-Nervensäge endgültig die weitere Nutzung des normalerweise erlaubnisfreien Fahrzeugs im Straßenverkehr. Zu Recht, wie die Richter fanden.

Generell braucht jeder, der keinen Führerschein hat und Mofa fahren will, eine Prüfbescheinigung. Diese gibt es ab dem 15. Lebensjahr, sie ist aber nicht mit einem Führerschein gleichzusetzen. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, dürfen auf jeden Fall Mofa fahren, auch ohne Führerschein und Prüfbescheinigung.

Quelle: ntv.de, ino

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