Ratgeber

Witwe geht leer aus Mord ist kein Arbeitsunfall

Nach dem gewaltsamen Tod ihres Mannes fordert eine Frau eine Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres ermordeten Mannes. Jetzt scheitert sie damit vor dem Landessozialgericht Stuttgart. Auch deshalb, weil der Mörder der eigene Sohn war.

Die Witwe bekommt von der Unfallversicherung keinen Cent.

Die Witwe bekommt von der Unfallversicherung keinen Cent.

(Foto: Viktor Mildenberger, pixelio.de)

Wenn ein Arbeitnehmer auf einer beruflichen Dienstfahrt ermordet wird, gilt das nicht unbedingt als Arbeitsunfall. Das hat das Landessozialgericht Stuttgart entscheiden und damit die Klage einer Frau auf Witwenrente abgewiesen (Az.: L 2 U 5633/10).

Hintergrund des Prozesses war ein Familiendrama: Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den 59-Jährigen auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Der Vater starb. Daraufhin verlangte die Mutter vom Unfallversicherer eine Witwenrente, schließlich habe sich das Geschehen auf einer beruflich bedingten Fahrt ereignet.

Kein beruflicher Zusammenhang

Die Eheleute hatten zwei Pizzerien betrieben, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden. Der Mann aus war offiziell nur als Koch angestellt, es spreche aber viel dafür, dass er der eigentliche Inhaber des Betriebs gewesen war, so die Richter. Als Arbeitsunfall wollten sie den Mord nicht werten. Mit der Berufstätigkeit des Mannes habe die Tat schließlich nichts zu tun. Vielmehr habe sich der Sohn die Fahrt zum Steuerberater nur aus Zufall ausgesucht.

Ursprünglich hatte der Sohn wohl geplant, auch sich selbst umzubringen. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Er stellte sich der Polizei und wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Witwe bekommt zwar keine Witwenrente, hat aber wenigstens Anspruch auf Opferentschädigung.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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