Schwanger trotz Sterilisation Muss das Krankenhaus haften?
18.09.2014, 04:40 UhrWer sich absolut sicher vor einer Schwangerschaft schützen will, hat nur eine Möglichkeit: Auf Sex verzichten. Selbst bei einer Sterilisation bleibt ein minimales Restrisiko. Weil sie ungewollt ein Kind bekommen hat, verklagt eine Frau ihr Krankenhaus.
Pille, Kondome, Diaphragma, Temperatur-Methode oder Koitus Interruptus – für Empfängnisverhütung gibt es reichlich Mittel und Wege. Wer ganz sicher keine oder keine weiteren Kinder mehr in die Welt setzen möchte, entscheidet sich für eine Sterilisation. Der chirurgische Eingriff gilt als zuverlässigste Verhütungsmethode. Doch selbst wenn die Ärzte alles richtig gemacht haben, kann es im Ausnahmefall noch zu einer Schwangerschaft kommen. Haften muss das Krankenhaus in solchen Fällen aber nicht, hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. Zumindest dann nicht, wenn die Patientin im Vorfeld über das Restrisiko aufgeklärt wurde.
Die 1969 geborene Klägerin hatte sich nach der Geburt ihres zweiten Kindes 2006 sterilisieren lassen. Trotzdem wurde sie gut zwei Jahre später wieder schwanger, das Kind kam im August 2009 zur Welt. Daraufhin verklagte die Frau das Krankenhaus: Die Sterilisation sei fehlerhaft durchgeführt worden. Außerdem habe man sie nur unzureichend über das verbleibende Risiko informiert. 10.000 Euro Schmerzendgeld solle die Klinik zahlen, außerdem rund 300 Euro Unterhalt im Monat, auch rückwirkend.
Das Landgericht konnte nach einem Gutachten und der Anhörung von Zeugen keine Schuld des Krankenhauses feststellen. Die Klägerin zog daraufhin weiter vors OLG, doch auch hier hatte sie keinen Erfolg. Die Ärzte hätten keine falsche Operationsmethode gewählt und auch für die angeblichen Fehler bei der Operation gebe es keine Beweise. Auch bei einer fachgerechten Sterilisation bleibe eine gewisse Versagerquote und diese habe sich in der erneuten Schwangerschaft der Frau eben "schicksalhaft realisiert", so das Gericht.
Die Frau konnte auch nicht glaubhaft belegen, dass sie von dem Restrisiko nichts wusste. Nach der Vernehmung des Arztes stehe fest, dass er sie mündlich auf eine Versagerquote von vier in 1000 Fällen hingewiesen habe. Das sei für die Aufklärung ausreichend, fanden die Richter. Die Patientin habe also wissen können, dass auch die Sterilisation nicht hundertprozentig vor Schwangerschaft schützt. Um absolut sicher zu gehen, hätte das Paar weitere Verhütungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Quelle: ntv.de, ino