Ratgeber

Neue EU-Verordnung Naht das Ende des Kuchen-Basars?

Neue Regelungen aus Brüssel sind gefürchtet. So auch die neue Lebensmittelinformationsverordnung. Durch eine erweiterte Kennzeichnungspflicht befürchtet mancher das Aus des Kuchenstands auf dem Schulfest. Die EU nimmt Stellung.

Keine Panik - die neue Verordnung gilt nicht für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen.

Keine Panik - die neue Verordnung gilt nicht für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen.

(Foto: imago/Science Photo Library)

Menschen, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, fällt es bisweilen schwer, entsprechende Stoffe in angebotenen Nahrungsmitteln auszumachen. Dies und anderes möchte die Europäische Union durch ihre Lebensmittelinformationsverordnung ändern. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Lebensmittel neu gekennzeichnet werden. Beispielsweise müssen zu Stoffen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, zusätzliche Angaben gemacht werden. Neue Bestimmungen gelten zudem für die Angaben über den Nährwert von Lebensmitteln.

Doch die neue Verordnung schürt auch Ängste. Die "Gaga-Verordnung" würde dazu führen, dass für jeden angebotenen Kuchen oder alle Schnittchen Inhaltsstoffe deklariert werden müssten, so der Vorwurf. Dazu stellt die Europäische Kommission klar: Das ist falsch.

In Punkt 15 der Verordnung heißt es: "Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen zum Beispiel bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen."

Demnach werden dank der neuen Regeln, die vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten verabschiedet wurden, Verbraucher künftig besser über solche Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informiert sein, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können - etwa Erdnüsse oder Milch. Darüberhinaus werden Verbraucher durch eine entsprechenden Kennzeichnung erkennen können, woher ihr Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt – bisher gab es entsprechende Regeln nur für Rindfleisch. Auch technisch hergestellte Nanomaterialien müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden.

Diese Regeln gelten für verpackte wie nicht vorverpackte Lebensmittel – aber eben nicht für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen.

Quelle: ntv.de, awi

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