Ratgeber

Verzögerte Auszahlung an Kunde? Neuer Ärger für Flexstrom

Die Verbraucherzentrale NRW hat den Energielieferanten Flexstrom wegen unlauteren Geschäftsgebarens abgemahnt. Das Unternehmen verschafft sich durch verspätete Jahresabrechnungen und dadurch verzögerte Auszahlungen einen kostenlosen Kredit zu Lasten ihrer Kunden, so der Vorwurf.

Wer wissen möchte, wie viel Strom er verbraucht, muss auf die Jahresabrechnung warten.

Wer wissen möchte, wie viel Strom er verbraucht, muss auf die Jahresabrechnung warten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Verbraucherzentrale NRW Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW) hat den Energieanbieter Flexstrom wegen verspäteter Jahresabrech nungen abgemahnt. Flexstrom "verspätet sich teils monatelang mit den Jahresabrechnungen", kritisierte Energierechtsexperte Jürgen Schröder von der VZ-NRW am Freitag in Düsseldorf. Dadurch verzögere sich die Erstattung von Guthaben für Kunden "erheblich". Die Verbraucherzentrale habe Flexstrom nun wegen "unlauteren Geschäftsgebarens" abgemahnt.

"Über die Bummelei haben sich viele Kunden beschwert", erklärte die VZ-NRW. Flexstrom verschaffe sich durch verzögerte Auszahlungen einen "kostenlosen Kredit zu Lasten der Verbraucher und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Unternehmen". Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssten Versorger binnen sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder des Vertragsverhältnisses eine Rechnung stellen. Guthaben seien "unverzüglich" zu erstatten oder mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen.

Dies sei für Kunden in der sogenannten Grundversorgung - etwa bei Stadtwerken - ausdrücklich so geregelt, erklärte Schröder. Nach Einschätzung der VZ-NRW gelte dies aber auch für Kunden von neuen Energieanbietern wie Flexstrom.

Flexstrom selbst wies die Vorwürfe der VZ-NRW "in vollem Umfang" zurück. Flexstrom sei für die Jahresabrechnungen von Kunden auf die Zulieferung entsprechender Daten von Seiten der Netzbetreiber angewiesen. Die Erfahrung jedoch zeige, dass nicht alle Netzbetreiber die Daten "in den vorgesehenen Fristen und mit den vorgeschriebenen Formaten" lieferten.

Diese Verzögerungen belasteten nicht nur Endkunden, sondern auch "in viel stärkerem Umfang" Flexstrom selbst, erklärte das Unternehmen. Bei Jahresabrechnungen handle es sich "in der überwiegenden Zahl der Fälle" nicht um Guthaben von Kunden, sondern vielmehr um "Nachzahlungsverpflichtungen zulasten der Kunden". Mit ihrer Abmahnung bekämpfe die VZ-NRW nun Auswirkungen, "aber nicht die Ursache" für verzögerte Jahresabrechnungen, erklärte Flexstrom.

Quelle: ntv.de, AFP

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