Patientenverfügung Nicht den Ärzten überlassen
30.11.2007, 08:23 UhrIm Operationssaal kämpfen Ärzte fast täglich gegen den Tod. Doch was sollen sie tun, wenn der Patient in ein Koma fällt, was sollen sie in diesem Fall lassen? Dies kann jedermann im Voraus regeln. Doch die Ratlosigkeit beim Thema Patientenverfügung ist groß, erfahren Rechtsanwälte wie Klaus Schlimm fast täglich bei der Beratung von Mandanten. "Mit ärztlicher Begleitung kann man heute noch sehr lange leben", sagt Schlimm. Oft allerdings unter fragwürdigen Bedingungen. "Mit der Patientenverfügung kann man festlegen, dass man diesen Zustand nicht auf Dauer hinnehmen möchte."
Steigendes Interesse
Im Knappschaftskrankenhaus in Dortmund hat man sich auf das gestiegene Interesse an Patientenverfügungen eingestellt. Eine relativ neue Entwicklung, meint der ärztliche Direktor Dr. Kurt Georg Hering. Vor einigen Jahren sei die Patientenverfügung zwar in aller Munde gewesen, doch kaum jemand habe tatsächlich eine gehabt. "In der Zwischenzeit ist es gang und gäbe, dass Patienten schon mit Patientenverfügungen hereinkommen oder hier Informationen darüber haben wollen."
Jeder Patient, der aufgenommen wird, kann sich hier vor der Behandlung über die Möglichkeiten einer Verfügung informieren lassen. Die Verfügung müsse nicht vor Zeugen abgegeben werden, betont Rechtsanwalt Klaus Schlimm. Allerdings kann es vorkommen, dass ein Patient die Verfügung erst abgibt, wenn er schon von der Krankheit beeinträchtigt ist, etwa bei einem Schlaganfall. "Dann ist es gut, wenn ein Neurologe bestätigen kann, dass der Patient die nötige Orientierung hatte."
Erst beraten lassen
Welche Behandlungsmethoden soll der Arzt anwenden dürfen? Was möchte man keinesfalls? Diese Fragen sollten in einer Verfügung geregelt werden. Dafür ist oft fachkundige Beratung notwendig. So berichtet Krankenhauspfarrer Matthias Missfeld von einer Patientin, die sich einerseits als Organspenderin zur Verfügung stellte, andererseits aber lebensverlängernde Maßnahmen ausschloss. Eine unmögliche Kombination, klärte Missfeld die Patientin auf. "Bei einer Organspende kommt es darauf an, den Kreislauf aufrecht zu erhalten und in diesem Zusammenhang müssen auch lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden."
Fachkundige Beratung gibt es bei Rechtsanwälten, aber auch bei der deutschen Hospiz-Stiftung. Deren Vorstand Eugen Brysch rät dazu, nichts zu überstürzen. Schließlich trifft man weitreichende Entscheidungen. "Jeder sollte sich genau Gedanken darüber machen, was er da formuliert. Die Vorbereitung sollte nicht geringer ausfallen als die Planung für den nächsten Sommerurlaub."
Der Notfall kann plötzlich eintreten, etwa durch einen Unfall. Doch bei jungen Menschen spielt das Thema Tod kaum eine Rolle. Sie verdrängen diese Situation, während Ältere offener gegenüber dem Thema Patientenverfügung sind. Im kommenden Jahr wird es voraussichtlich eine gesetzliche Regelung geben. Solange warten sollte man aber nicht. "Mit 18 ist man volljährig, dann können einen die Eltern im Ernstfall nicht vertreten." Deshalb sollte man schon früh aktiv werden, rät Schlimm.
Faxabruf Rat & Service: 00901 - 78 78 70 80
Über den n-tv-Faxabruf gibt es ausführlichere Informationen über die Patientenverfügung sowie einen Mustervordruck. Hier finden Sie Antworten zu Fragen wie: Ist die Patientenverfügung für den Arzt bindend? Welche pflegerischen Maßnahmen wünsche ich oder lehne ich ab? Welche Punkte müssen beachtet werden? Wer kann mir bei der eigenen Formulierung helfen?
Der Faxabruf ist kostenpflichtig (1,49 Euro aus dem dt. Festnetz).
Quelle: ntv.de