Ratgeber

Nach dem Unwetter Nicht vorschnell aufräumen

Sicherungsmaßnahmen müssen sein. Vor dem Neu-Eindecken muss man aber einen Gutachter hinzuziehen.

Sicherungsmaßnahmen müssen sein. Vor dem Neu-Eindecken muss man aber einen Gutachter hinzuziehen.

(Foto: dpa)

Abgedeckte Dächer, vollgelaufene Keller: Heftige Gewitter und starker Regen haben in vielen Regionen Deutschlands für Chaos gesorgt. Schäden sollten Hausbesitzer aber nicht gleich beseitigen - erst muss der Gutachter ran.

Nach Schäden durch Gewitter und Überschwemmungen sollten die Betroffenen nicht sofort alles aufräumen und reparieren. Das gilt auch, wenn Regen durch das Dach tropft oder ein entwurzelter Baum die Einfahrt versperrt. "Es muss erst ein Gutachter kommen und den Schaden bewerten", sagt Sven Kretschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Damit das schneller geht, sollte man sich unverzüglich beim Versicherer melden.

Dann einfach nur abzuwarten, sei allerdings auch verkehrt: "Natürlich ist man verpflichtet, Folgeschäden sie gut wie möglich zu verhindern", erläuterte der Experte. So sollte man Aufräumarbeiten und Reparaturen "im vertretbaren Aufwand" vornehmen. Das heißt, abgedeckte Dächer könnten mit Planen geschützt und vollgelaufene Keller ausgepumpt werden. Auch sei es erlaubt, dort die Möbel zum Trocknen zu verrücken. "Aber davor bitte alles dokumentieren", rät Kretschmar. Das heißt: Vom Zustand direkt nach dem Unwetter oder der Überschwemmung sollte man Bilder machen - und zum Beispiel bei einem vollgelaufenen Keller einen Feuerwehrmann als Zeugen benennen. Außerdem sollte man mit der Versicherung alle Notfallreparaturen besprechen.

Nicht jede Hausratversicherung hilft

Versichert sind die Verbraucher bei Überschwemmungen aber nur, wenn ihre Hausratsversicherung eine Elementarschadensklausel enthält. "Die Hausratsversicherung deckt eigentlich nur Schäden durch Leitungswasser", erläutert Kretschmar. Schäden durch Regen oder Hochwasser müssten extra in den Vertrag aufgenommen werden. Kretschmar rät "immer und auf jeden Fall" dazu, sich um diesen Versicherungsschutz zu bemühen.

Wer in den von Unwettern besonders heftig betroffenen ostdeutschen Ländern noch Policen aus DDR-Zeiten hat, ist automatisch gegen Schäden durch Regenwasser und über die Ufer getretene Flüsse versichert. Meistens muss man aber einen Selbstbehalt tragen.

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Quelle: ntv.de, dpa

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