Risiken bei Hausanschlusskosten Notar kann haften
27.02.2008, 07:51 UhrNotare müssen Bauherren auf mögliche Risiken bei der Übernahme der Anschluss- oder Erschließungskosten an das Straßen- und Leitungsnetz hinweisen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor (Az.: III ZR 136/07). Denn wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet, bleiben Bauherren möglicherweise auf diesen Kosten sitzen.
In dem Fall hatten die Eigentümer die Anschlussgebühren vertragsgemäß an den Bauträger gezahlt. Nach der Insolvenz des Bauträgers sollten die Bauherren 8500 Euro an die Kommune zahlen. Gegen die Doppelzahlung wehrten sich die Bauherren. Die Richter entschieden, der Notar habe gegen seine Amtspflicht verstoßen. Denn er habe über die möglichen Folgen im Insolvenzfall belehren müssen. Daher wurden die Gebühren als Schadenersatzzahlung dem Notar auferlegt.
Quelle: ntv.de