Streik in der Kita Notfalls zu Hause bleiben
13.02.2008, 11:50 UhrEltern dürfen notfalls an ihrem Arbeitsplatz fehlen, wenn sie von einem Streik in der Kindertagesstätte betroffen sind. Das bestätigt der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart.
"Wenn Eltern nichts anderes übrig bleibt, als ihr Kind selber zu Hause zu betreuen, gilt das als Verhinderung ohne eigenes Verschulden - denn für einen Streik können sie ja nichts", so Bauer. In solchen Fällen müssten Eltern auch keine Gehaltsabzüge fürchten. Nach dem Paragrafen 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch hätten Betroffene Anspruch auf eine Lohnfortzahlung über zwei bis drei Tage.
"Der Chef wird sich zwar nicht gerade freuen, wenn sich Eltern erst kurzfristig abmelden - ein Grund für eine Kündigung ist das aber auf keinen Fall", sagte Bauer. Rechtlich ist die Lage ähnlich wie wenn das Kind schwer erkrankt. Auch in diesem Fall müssen Eltern auch ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.
Nur wenn alle Stricke reißen
Allerdings müssten berufstätige Eltern glaubhaft darlegen können, dass sie keine andere Wahl hatten, als sich selbst um ihre Kinder daheim zu kümmern, sagt Bauer. So sei es zunächst ihre Pflicht, sich um eine alternative Unterbringung für die Kinder zu bemühen. Auch sei es sinnvoll, sich als Nachweis den Streik von der Tagesstätte schriftlich bestätigen zu lassen. "Außerdem können bei einem Streik natürlich nicht beide Elternteile freinehmen - da muss man sich schon absprechen, wer zu Hause bleibt und sich um das Kind kümmert."
An diesem Donnerstag werden im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes erste Warnstreiks erwartet. Neben Krankenhäusern und dem Nahverkehr werden auch Kindertagesstätten davon betroffen sein.
Quelle: ntv.de