Bis zu 30 Euro mehr Pflege von Angehörigen kann Rente erhöhen
02.09.2020, 10:27 Uhr
Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege liegt je nach Aufwand und Pflegegrad zwischen etwa gut 5 und 30 Euro.
(Foto: imago/Eibner)
Die Pflege eines Angehörigen ist eine körperliche und emotionale Herausforderung. Finanziell kann sich jedoch ein Vorteil ergeben, etwa wenn man wegen der Pflege vorzeitig in Rente gehen muss.
Rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland. Mehr als 2 Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt - oft von Angehörigen, die selbst einen Job haben oder aber in Rente sind.
Für viele kann sich die Pflege auszahlen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Denn unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der pflegende Angehörige vorzeitig in Rente gegangen ist. Die Rentenbeiträge werden in diesem Fall von der Pflegekasse bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Der Vorteil: Die spätere Rente erhöht sich dadurch.
Für Rentner und Beschäftigte
Rentenbeiträge werden auch geleistet, wenn der Pflegende in Teilrente ist, also nicht die volle Rente bezieht. Für den Anspruch auf Rentenbeiträge durch die Pflegekasse reicht es schon aus, wenn auf 1 Prozent der Vollrente verzichtet wird. Die Rentenbeiträge der Pflegekasse erhöhen auch in diesem Fall die eigene Rente. Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollten Betroffene vorab aber klären, am besten in einer persönlichen Beratung.
Für denjenigen, der Familienangehörige - und auch Nachbarn oder Bekannte - ehrenhalber, also "nicht erwerbsmäßig" pflegt, zahlen die Pflegekassen Beiträge zur Rentenversicherung - unter diesen Voraussetzungen:
- Die gepflegte Person muss etwa Pflegegrad 2 oder höher haben.
- Man muss sich mindestens zehn Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche um sie kümmern.
- Zusätzlich darf die eigentliche berufliche Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche betragen.
- Die zu pflegende Person muss zudem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung haben.
- Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.
- Der Wohnsitz der gepflegten Person ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
Zudem muss die Pflege auch notwendig sein, was zuvor vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) attestiert werden muss.
Zwischen 5 und 30 Euro mehr Rente
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden die Pflegezeiten als Beitragszeit gezählt und auf die sogenannte Wartezeit angerechnet. Dabei handelt es sich um die Mindestversicherungszeit für Leistungen aus der Rentenversicherung (Rentenanspruch). Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge für die Rente. Derart liegt die monatliche Rente für ein Jahr Pflege je nach Aufwand und Pflegegrad derzeit zwischen etwa gut 5 und 30 Euro.
Wie viele Beiträge dies im Einzelnen sind und wie sich dies auf die Rente auswirkt, hängt unter anderem vom zeitlichen Einsatz der Pflegenden, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab. Bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt.
Wer bereits eine reguläre Altersrente bezieht, für den erhöht sich durch die Beiträge der Pflegekasse die Rente. Die Beitragszahlungen enden jedoch, wenn die Altersrente als sogenannte Vollrente bezogen wird. Denn diese Personen sind nach dem Gesetz nicht mehr rentenversicherungspflichtig.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 4800.
Quelle: ntv.de, awi/dpa