Voraussetzungen erfüllt? Pflege von Angehörigen kann Rentenansprüche erhöhen
16.10.2025, 07:18 Uhr Artikel anhören
Die monatliche Rente für ein Jahr Pflege liegt je nach Aufwand und Pflegegrad zwischen etwa gut 7 und 36 Euro.
(Foto: imago/Eibner)
Zugunsten der Pflege von Angehörigen beruflich zurückstecken? Das kann sich negativ auf die spätere Rente auswirken. Die Pflegekasse kann diesen Nachteil teilweise ausgleichen.
Seit 2015 hat sich die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland verdoppelt. Die meisten von ihnen werden dabei zu Hause versorgt - und zwar von Angehörigen. Wer aus diesem Grund beruflich kürzertreten muss, zahlt unter Umständen weniger oder gar nichts mehr in die gesetzliche Rentenkasse ein. Die Pflegekasse gleicht diese Nachteile teilweise aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.
Denn damit die Pflege eines Angehörigen nicht zulasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson ein. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson mindestens Pflegegrad 2 hat und es sich bei der Tätigkeit nicht um eine erwerbsmäßig ausgeübte Pflege handelt.
Zudem muss die Pflege insgesamt mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche. Eine gegebenenfalls neben der Pflege noch ausgeübte berufliche Tätigkeit darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Ob alle notwendigen Voraussetzungen für die Rentenzahlungen erfüllt sind, prüft die Pflegekasse des Bedürftigen.
Konkrete Zahlen gefällig?
Für viele kann sich die Pflege auszahlen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Denn unter bestimmten Voraussetzungen zahlen die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der pflegende Angehörige vorzeitig in Rente gegangen ist. Die Rentenbeiträge werden in diesem Fall von der Pflegekasse bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Der Vorteil: Die spätere Rente erhöht sich dadurch.
Wie hoch die Einzahlungen ausfallen, hängt der DRV zufolge vom Grad der Pflegebedürftigkeit und den getätigten Pflegeleistungen ab. Die Beiträge können daher aktuell zwischen 132 und 697 Euro pro Monat variieren. Nach einem Jahr Pflege kann sich so die monatliche Rente um einen Betrag von 7 bis 36 Euro pro Monat erhöhen.
Bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt. Wer bereits eine reguläre Altersrente bezieht, für den erhöht sich durch die Beiträge der Pflegekasse die Rente. Die Beitragszahlungen enden jedoch, wenn die Altersrente als sogenannte Vollrente bezogen wird. Denn diese Personen sind nach dem Gesetz nicht mehr rentenversicherungspflichtig.
Weitere Informationen zum Thema hält die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite bereit. Interessierte können sich zudem an die kostenfreie Servicehotline der DRV wenden, die unter 0800 10 00 48 00 zu erreichen ist.
Quelle: ntv.de, awi/dpa