Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 36 Pflegeversicherung muss ins Ausland zahlen

Unter Hinweis auf das Europäische Gemeinschaftsrecht hat das Sozialgericht Frankfurt einem Portugiesen Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung zugesprochen. Das hat das Gericht in einem veröffentlichten Urteil bekannt gegeben.

Der Mann hatte, als er noch in Deutschland lebte, neben seiner Rente Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegekasse bezogen (Az.: Az S 9 P 40/06). Diese wollte nicht weiterzahlen, als der Mann dauerhaft in seine Heimat zurückkehrte. In Portugal gibt es nach Feststellung des Gerichts keine Pflegekasse. Dem Kläger stünden dennoch Leistungen aus der deutschen Pflegekasse zu, bei der er weiterhin freiwillig zu versichern sei.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen