Ratgeber

Kleiner Biss, große Wirkung Photovoltaikanlagen in Gefahr

Eigentlich sind es kleine, nützliche, possierliche Tierchen. Doch wenn sich die Marder in die Lebensräume der Menschen vorwagen, machen sie sich selten Freunde. Ölspuren und Gummireste unter dem Auto, Kontrollleuchten funktionieren nicht mehr oder das Gefährt springt erst gar nicht an. Nach Schätzungen der Dekra beißen Marder in Deutschland rund 160.000 Mal im Jahr zu und richten Schäden in zweistelliger Millionenhöhe an.

Betroffene Autofahrer wissen in solchen Fällen zu schätzen, wenn die Versicherung auch Schäden abdeckt, die durch Marderbiss entstanden sind. Doch die putzigen Nager machen sich nicht nur an Kabeln und Schläuchen der Autos zu schaffen, weiß auch Ernst B. Erst kürzlich meldete seine Solaranlage einen Kurzschluss am Temperaturfühler auf dem Dach. Ein Marder hatte das Kabel zwischen Ziegeln und Kollektor in Kleinteile zerlegt.

Wohngebäudeversicherung zahlt nicht immer

Wer jetzt glaubt, dass der Schaden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt wird, wähnt sich in falscher Sicherheit. Grundsätzlich muss zwischen Solarthermie- und Photovoltaikanlagen unterschieden werden. Erstere sind ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung und eventuell Heizungsunterstützung des eigenen Hauses zuständig. Diese sieht der Versicherer in der Regel als Bestandteil des Hauses an. Gegen einen geringen Aufpreis sind Solarthermieanlagen innerhalb der Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Bei den nach Angaben des Bundesverbandes für Solarwirtschaft rund 300.000 Photovoltaikanlagen in Deutschland werden selbst bei Einschluss durch die Wohngebäudeversicherung nicht alle Schäden abgedeckt. So schließt beispielsweise die WGV Versicherung auch Solar- und Photovoltaikanlagen innerhalb der Gebäudeversicherung mit ein. Schäden, die durch Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, durch Kurzschluss und Induktion sowie Gefahren, die von Menschen ausgehen (wie Diebstahl, Sabotage, Vandalismus) sind laut Angaben des Versicherers allerdings ausgeschlossen.

Separate Versicherung sinnvoll

Einige Versicherer bieten einen erweiterten Versicherungsschutz innerhalb der Wohngebäudeversicherung gegen Aufpreis an. Dies ist in der Regel aber nicht günstiger, als eine separate Versicherung abzuschließen, die dann auch bei Schäden durch Bedienungsfehler, Diebstahl, Vandalismus und Tierverbiss in die Presche springt.

Die meisten Eigentümer haben sich beim Kauf der Photovoltaikanlage dazu entschieden, Gewerbetreibende zu werden, um beim Kauf die Mehrwertsteuer zu sparen. Dabei sollten sie prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung das Betreiberrisiko einschließt und wenn ja in welchem Umfang. Entstandene Schäden am Stromnetz deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab. Für diesen Fall kann eine eigene Betreiberhaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

Quelle: ntv.de

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