Musik im Hotelzimmer Plattenfirmen kriegen Gebühr
15.03.2012, 12:46 UhrRadio und Fernseher gehören zum Standard in fast jedem Hotelzimmer. Für die Urheberrechte an der Musik muss der Hotelier an die Gema zahlen - aber was ist mit den Plattenfirmen? Auch sie haben nach einem EU-Urteil Anspruch auf eine Vergütung. In Zahnarztpraxen gilt das indes nicht
Hotelbetreiber müssen für Musik auf den Zimmern eine Gebühr an Plattenfirmen und Interpreten zahlen - also an diejenigen, die die Rechte an einer Plattenaufnahme halten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-162/10). Wenn es auf den Gästezimmern Fernseher oder Radio gebe, handle es sich bei der Ausstrahlung einer Rundfunksendung um eine öffentliche Wiedergabe. Demnach falle eine "angemessene Vergütung" an die Hersteller der Tonaufnahme an. Eine Summe nannten die Richter nicht.
In Zahnarztpraxen sei die Lage anders: Dort könne man nicht von einer öffentlichen Wiedergabe sprechen, weil die Musik nicht dem Erwerbszweck diene. Folglich seien Zahnärzte von einer Gebühr freigestellt (Rechtssache C-135/10). "Die Patienten eines Zahnarztes begeben sich zu dem einzigen Zweck in die Zahnarztpraxis, behandelt zu werden, und eine Wiedergabe von Tonträgern gehört nicht zur Zahnbehandlung", so der Gerichtshof zur Begründung.
Die Gema verteilt
Bereits vor Jahren hatte das Gericht festgestellt, dass Hotels eine Gebühr an die Urheber von Musikstücken, also Komponisten, Songtexter und Musikverleger, zahlen müssen. In Deutschland zieht die Rechteverwertungsgesellschaft Gema diese Gebühren ein - einen Teil schüttet sie an die Urheber aus, einen anderen Teil übergibt sie an die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), die das Geld an Plattenfirmen und Interpreten weiterleitet.
Im konkreten Fall hatte die irische Verwertungsgesellschaft Phonographic Performance Limited PPL gegen den irischen Staat geklagt, weil Irland Hotelbetreiber von der Gebühr freigestellt hatte. Das irische Gericht verwies den Fall weiter nach Luxemburg. Nach Ansicht des Gerichts darf kein EU-Land Hoteliers von der Zahlung befreien. In der zweiten Rechtssache hatte die italienische Gesellschaft der Tonträgerhersteller SCF gegen einen Zahnarzt geklagt, der in seinem Wartezimmer Musik abspielte und keine Gebühr entrichtete.
Quelle: ntv.de, dpa