Die Uniform muss runter Polizist kriegt Geld fürs Ausziehen
13.07.2010, 14:18 UhrEin Polizist aus Münster hat sich eine zusätzliche Woche Freizeit pro Jahr erstritten. Das An- und Ausziehen der Dienstuniform - täglich etwa eine Viertelstunde - sei Arbeitszeit, urteilte das Verwaltungsgericht Münster. Bei der Verhandlung Anfang Juli hatte der 44jährige ausgerechnet, dass er seinem Dienstherrn, dem Land Nordrhein-Westfalen, aufgrund des Umkleidens jährlich rund 45 Stunden schenke. Der Arbeitgeber wollte nur die Zeit für das "Aufrüsten" mit Pistole, Handschellen und Pfefferspray als Dienstzeit anrechnen.
Das Gericht gab dem Mann nun Recht. Nicht nur das Anlegen der Einsatzmontur sei Arbeitszeit, auch das An- und Ausziehen der normalen Uniform. Diese sei "keinesfalls eine dem reinen Privatbereich zuzuordnende Kleidung", sondern ebenso Teil der Ausrüstung, hieß es in der Begründung. Das Argument, Streifenpolizisten könnten sich die Uniform schon zu Hause anziehen, ließ das Gericht nicht gelten. Dass der Kläger dies grundsätzlich dürfe, bedeute nicht, dass er es auch müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung wurde abgelehnt. (Az.: 4 K 1753/08)
Quelle: ntv.de, dpa