Kein Geld fürs Ausziehen Polizisten unterliegen vor Gericht
03.12.2010, 09:56 Uhr
Uniform, Pistole, Handschellen, Pfefferspray - das Anlegen einer Polizeiuniform kann dauern.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das An- und Ausziehen einer Polizeiuniform ist keine Arbeitszeit. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden und Urteile von Vorinstanzen aufgehoben. Damit zogen ein Schutzmann aus Münster und mehrere Beamte aus Aachen den Kürzeren. Das Gericht entschied, dass vor und nach der Schicht nur das Anlegen von Waffenholster, Handschellen und anderen Ausrüstungsgegenständen anzurechnen sei. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Az: 6 A 1546/10, 6 A 979/09)
Die Uniform könne der Schutzmann bereits zu Hause anziehen, erläuterte ein OVG-Sprecher die Entscheidung. Ziehe er die Uniform erst in der Dienststelle an, so sei das seine eigene Entscheidung und der Arbeitszeit nicht hinzuzurechnen.
Der Polizist hatte vor Gericht beklagt, dass er Tag für Tag 15 Minuten dafür aufwendet, vor und nach dem Dienst die Uniform auf der Wache anzulegen und auszuziehen. "Da kommt im Laufe der Zeit einiges zusammen." Etwa 45 Stunden im Jahr schenke er dem Arbeitgeber, weil er früher zur Wache muss, schätzt der Kläger. "Rechnet man das zusammen, ist das nicht pingelig."
Quelle: ntv.de, dpa