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Psychische Erkrankung vor BSG Posttraumatische Belastungsstörung ist wohl Berufskrankheit

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Insbesondere für Rettungssanitäter ist der Alltag hart.

Insbesondere für Rettungssanitäter ist der Alltag hart.

Immer mehr Arbeitnehmer hegen den Verdacht, eine Berufskrankheit zu haben. Doch die Sache ist schwierig. Oft ist es ein langer Weg, bis ein Leiden anerkannt wird. Das Bundessozialgericht hält nun erstmals eine posttraumatische Belastungsstörung im Falle eines erkrankten Rettungssanitäters für wahrscheinlich.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat erstmals eine psychische Erkrankung im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt. Nach dem am Donnerstag verkündeten Urteil kann ein Rettungssanitäter mit der Anerkennung seiner posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) rechnen. Die obersten Sozialrichter verwiesen den Streit aber zur weiteren Klärung an die Vorinstanz zurück (Az.: B 2 U 11/20 R).

Wie war der Fall?

Der 1966 geborene Kläger war Rettungssanitäter beim Roten Kreuz im Landkreis Esslingen bei Stuttgart und verweist auf unzählige belastende Ereignisse. So war er 2009 beim Amoklauf in Winnenden und Wendlingen im Einsatz, bei dem 16 Menschen starben. 2014 war er mit dem Anblick einer Jugendlichen konfrontiert, die durch Selbstenthauptung Suizid begangen hatte. Genau ein Jahr später war er im Einsatz, als deren beste Freundin ähnlich grausam Suizid beging.

2016 brach er zusammen, und es wurde eine PTBS diagnostiziert. Diese Erkrankung bedeutet, dass sich Bilder, Eindrücke und Gefühle immer wieder unkontrolliert in das Bewusstsein drängen. Die Unfallversicherung Bund und Bahn wollte dies nicht als Berufskrankheit anerkennen.

Das Urteil

Anders als die Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann. Rettungssanitäter sind während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt. Diese Einwirkungen sind abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Dieser Ursachenzusammenhang ergibt sich aus den international anerkannten Diagnosesystemen, insbesondere dem Statistischen Manual Psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (DSM), sowie den Leitlinien der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften.

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In dem konkreten, nun sieben Jahre andauernden Streit waren offenbar alle Beteiligten davon ausgegangen, dass der klagende Rettungssanitäter unter einer PTBS leidet. Gerichtlich verbindlich festgestellt war dies bislang allerdings noch nicht. Ebenso fehlen Feststellungen, ob es gegebenenfalls auch "konkurrierende" private Ereignisse gab, die ebenfalls zu einer PTBS führen konnten. Dies soll nun die Vorinstanz - das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart - noch nachholen.

Die Bundesregierung definiert Berufskrankheiten als Erkrankungen, die in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt sind und die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Die Liste umfasst bisher 80 Krankheiten. Genannt sind ausschließlich solche, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft "durch besondere Einwirkungen" verursacht werden.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

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