Fairer Wettbewerb bei ebay Power-Seller sind Unternehmer
10.04.2008, 13:04 UhrWer bei der elektronischen Handelsplattform eBay als Top-Verkäufer ("Power-Seller") registriert ist, muss sich an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Denn in diesem Fall handle der Betroffene gewerblich und nicht etwa allein zu privaten Zwecken. Er sei daher wettbewerbsrechtlich als Unternehmer zu behandeln (Az.: 6 W 66/07).
Das Gericht gab mit seinem Spruch einem Verein zum Schutz des fairen Wettbewerbs Recht. Der Verein wollte von einem bei eBay als "Power-Seller" registriertem Verkäufer die Kosten für die Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße erstattet haben. Der Verkäufer machte dagegen geltend, der Anspruch sei schon deshalb nicht gegeben, weil er als Privatperson nicht den gesetzlichen Wettbewerbsregelungen unterliege und daher keine Wettbewerbsverstöße begehen könne.
Das OLG sah die Sache jedoch anders. Als Top-Verkäufer werde registriert, wer häufig und in größerem Umfang Leistungen anbiete. Das sei hier der Fall. Die Verkäufe des Betroffenen seien daher dem unternehmerischen und nicht dem privaten Bereich zuzuordnen.
Quelle: ntv.de