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Urteil zu Preiserhöhungen Preisklausel für Spotify-Abos ungültig

Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen von Spotify ist unzulässig, urteilt das Landgericht Berlin.

Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen von Spotify ist unzulässig, urteilt das Landgericht Berlin.

(Foto: Fabian Sommer/dpa)

Verbraucher sind derzeit in fast allen Bereichen von Preiserhöhungen betroffen. Es gilt daher umso mehr, der Anbieterseite klarzumachen, dass sie sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten muss. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat das im Falle des Musik-Streamingdienstes Spotify übernommen.

Das Leben verteuert sich in Teilen drastisch. Verbraucher stehen dem nahezu hilflos gegenüber. Meist lassen sich die Preiserhöhungen nur durch einen Konsumverzicht abfedern. Doch das ist wiederum schlecht für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und gefährdet somit auch Arbeitsplätze.

Aber abgesehen davon müssen sich Verbraucher auch nicht alles bieten lassen. So ist die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify beispielsweise unzulässig. Das hat das Landgericht (LG) Berlin (Az.: 23 U 112/22) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden.

Das in Schweden ansässige Unternehmen hatte sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten, die Abonnementgebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um "die gestiegenen Gesamtkosten" für die Bereitstellung der Streamingdienste auszugleichen. Zu den Gesamtkosten zählten zum Beispiel Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor.

Auch Kostensenkungen müssen weitergeben werden

Das LG schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass Kunden durch die unausgewogenen Klausel des Streamingdienstes benachteiligt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien Kostensenkungen bei Preisänderungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und diese nach denselben Maßstäben an die Kunden weiterzugeben. Dem werde die Spotify-Klausel nicht gerecht. Es fehle die Verpflichtung, auch Kostensenkungen weiterzugeben. Damit seien die Chancen und Risiken von Kostenänderungen zwischen Unternehmen und Kunden ungleich verteilt.

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Das Argument des Unternehmens, auf dem Markt für Streamingdienste würden die Kosten ohnehin nur steigen, sei nicht zutreffend. Auch die Kosten des Unternehmens hingen teilweise von Kostenelementen ab, die sinken können. Ein anschauliches Beispiel sei die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Spotify hatte die Steuersenkung zwar an die Kunden weitergegeben. Nach dem Wortlaut der Klausel wäre das Unternehmen dazu aber nicht verpflichtet gewesen.

Zudem stellte das LG klar, dass das Recht des Kunden, den Vertrag jederzeit zu kündigen, die Benachteiligung durch die Preisänderungsklausel nicht ausgleicht. Spotify hat gegen die Entscheidung eingelegt - das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, awi

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